In einem Prozess um die Tötung eines 46-Jährigen sowie die anschließende Zerstückelung seiner Leiche hat das Landgericht in Bremen einen Angeklagten zu zwölfeinhalb Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt. Ein zweiter Beschuldigter erhielt nach Angaben eines Gerichtssprechers am Montag fünfeinhalb Jahre Gefängnis wegen Beihilfe zum Totschlag. Ein dritter Angeklagter wurde demnach vom Gericht von allen Vorwürfen freigesprochen.

Laut ursprünglicher Anklage sollten die drei Männer das Opfer vor mehr als vier Jahren gemeinsam gefangen gehalten und aus Habgier ermordet haben, bevor sie dessen zerteilte Leiche auf einem Feld in Niedersachsen vergruben. Der Fall des 46-Jährigen galt zunächst als Vermisstensache, erst eineinhalb Jahre nach seinem Tod führten neue Hinweise die Ermittler zu ersten Leichenteilen.

Die juristische Aufarbeitung des Verbrechens erwies sich als komplex. Die ursprüngliche Mordanklage basierte Medienberichten zufolge auf der Aussage eines Beschuldigten gegenüber Ermittlern, die das Gericht wegen fehlender Rechtmäßigkeit nicht als Beweismittel zuließ. Die Ermittler hatten den Mann demnach etwa im Unklaren darüber gelassen, dass er als Beschuldigter vernommen wurde.