Dem Bund droht ein Milliardenschaden durch Klagen von Lieferanten von Corona-Masken. Wie die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf eine Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine FDP-Anfrage berichtete, laufen derzeit rund hundert Klagen von Händlern vor Gericht. „Die rechtshängigen Verfahren haben einen Streitwert von insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro“, teilte das Ministerium demnach mit.

Die Verfahren sind ein Erbe des früheren Gesundheitsministers Jens Spahn (CDU) aus Corona-Zeiten. Spahn hatte 2020 zu Beginn der Pandemie sämtlichen Lieferanten eine unbegrenzte Abnahme von Masken zu dem schon damals hohen Preis von 4,50 Euro pro FFP2-Maske garantiert. Später verweigerte das Ministerium teils die Bezahlung, unter anderem mit Verweis auf angeblich fehlerhafte oder verspätete Lieferungen. Letztlich wurde ein großer Teil der Masken nicht benötigt.

Die Zahl der Klagen stieg dem Bericht zufolge Ende vergangenen Jahres an, da die Verjährungsfrist im Dezember ablief. Der Ausgang der Klagen sei zwar noch abzuwarten, sagte der FDP-Haushaltspolitiker Karsten Klein, der die Anfrage gestellt hatte, der Zeitung. Doch schon jetzt werde deutlich: „Die Folgen der massiven Überbeschaffung unter dem damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn werden immer verheerender.“

BSW-Chefin Sahra Wagenknecht sagte dazu AFP, Spahn habe sich „offenkundig verzockt“. Für die Rechnung hafte aber auch diesmal nicht der Verantwortliche, sondern der Steuerzahler. „Die Vorgänge zeigen einmal mehr: Wir brauchen einen Corona-Untersuchungsausschuss im Bundestag.“