„Jahrhunderthochwasser“ treten mittlerweile alle paar Jahre auf. Viele Hausbesitzer sind nicht gegen die Fluten versichert. Bislang trug der Staat die Milliardenkosten – die Länder wollen nicht mehr.

Nur rund die Hälfte der privaten Gebäude in Deutschland ist gegen Elementarschäden abgesichert. Die Länder dringen auf eine Versicherungspflicht. Doch die dürfte so bald nicht kommen. Die Bundesregierung gibt der Forderung der Länder nach einer bundesweit geltenden Pflichtversicherung gegen Hochwasser– und andere Elementarschäden nicht nach. Bei einem Treffen von Kanzler Olaf Scholz (SPD) mit den Ministerpräsidenten wurde am Donnerstagabend aber vereinbart, im Gespräch zu bleiben. 

Was ist eine Elementarschadenpolice und welche Schäden deckt sie ab?

Die Gebäudeversicherung zahlt für Sturm und Hagelschäden, nicht jedoch bei Hochwasser. Elementarpolicen sind ein Zusatzbaustein zur Gebäudeversicherung für weitere Naturgefahren inklusive Überschwemmungen. Aber Achtung: Auch eine Elementarpolice deckt nicht alle denkbaren Wasserschäden ab. Strömt etwa Grundwasser durch den Abfluss im Waschkeller nach oben ins Wohnhaus, zählt das üblicherweise als Baumangel, ähnlich einem undichten Dach – und die Versicherung zahlt nicht.

Warum wird über eine Pflichtversicherung diskutiert?

Nur etwa die Hälfte der in Deutschland stehenden privaten Gebäude ist elementarversichert. So verursachte das verheerende Juli-Hochwasser 2021 nach Zahlen des GDV knapp neun Milliarden Euro versicherter Schäden. Einschließlich der nicht versicherten Schäden von Bürgern, Unternehmen und an der öffentlichen Infrastruktur erreichten die Gesamtschäden nach Berechnungen des Rückversicherers Munich Re die astronomische Summe von 33 Milliarden Euro, fast das Vierfache der versicherten Summe. Bisher übernahmen nach Flutkatastrophen regelmäßig Bund und Länder die Rolle eines inoffiziellen Versicherers und zahlten Milliardenhilfen. Da dies für den Staat extrem teuer ist, fordern die Länder die Pflichtversicherung. 

Was spricht pro und kontra? 

Es gibt zwei Sichtweisen: Ohne finanzielle Hilfe würde etlichen bisher nicht versicherten privaten Hauseigentümern im Falle einer schweren Überschwemmung der Ruin drohen. Im Falle eines Falles nicht zu helfen, wäre unsolidarisch. Das Gegenargument läuft im Kern darauf hinaus, dass es der Allgemeinheit nicht zuzumuten ist, wenn eine Vielzahl nicht versicherter Hauseigentümer ihr persönliches Hochwasserrisiko auf die Mitmenschen  abwälzt. 

Außerdem haben viele Kommunen sehenden Auges Baugebiete in hochwassergefährdeten Gebieten ausgewiesen, eines näheren oder ferneren Tages sind Überschwemmungen dort quasi garantiert. Und nicht zuletzt fürchtet die Versicherungsbranche, dass Staat und Bürger nach Einführung einer Pflichtversicherung am Hochwasserschutz sparen würden, denn es müsste ja immer die Versicherung zahlen. 

Was würde das für Hausbesitzer und Mieter bedeuten?

Eine Pflichtversicherung für sämtliche privaten Hausbesitzer würde bedeuten, dass sich auch diejenigen an den Kosten beteiligen müssten, die gar nicht gefährdet sind, weil ihre Häuser weit entfernt von jedem Gewässer stehen. Eigentümer von Mietshäusern würden das mutmaßlich auf ihre Mieter umlegen wollen, auch diejenigen im garantiert hochwassersicheren siebten Stock.

Wer ist gegen die Versicherungspflicht für Hausbesitzer, und wer dafür?

Gegen eine Pflicht sind in erster Linie die Versicherer, Hauseigentümerverbände und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). „Die aus dem Länderkreis geforderte Pflichtversicherung würde das Wohnen in Deutschland teurer machen, eine große Bürokratie nach sich ziehen und den Staat nicht aus der finanziellen Haftung nehmen“, begründete  Buschmann seine Haltung. 

Nach einer repräsentativen Umfrage des Portals Verivox unter privaten Hausbesitzerinnen und -besitzern ist deren große Mehrheit in dieser Hinsicht jedoch anderer Meinung als die Spitze des Eigentümerverbands Haus + Grund: 71 Prozent der befragten gut tausend Hauseigentümerinnen und -eigentümer finden demnach eine Versicherungspflicht gegen Elementarrisiken richtig. Eine noch größere Mehrheit von 81 Prozent sprach sich bei der Befragung im Mai dafür aus, den Versicherern die Pflicht aufzuerlegen, allen Hausbesitzern Elementarpolicen anzubieten. Letzteres entspricht dem Vorschlag von Justizminister Buschmann. Die Versicherer fordern vor allem bessere Prävention gegen Hochwasser. 

Und was soll „bessere Prävention“ bedeuten?

Bis ins 19. Jahrhundert hielten viele Gemeinden sicheren Abstand vom Wasser, Flüsse und Bäche konnten sich in breiten Betten natürlich ausbreiten. Heutzutage sind sämtliche großen Flüsse in Deutschland begradigt, eingeengt und kanalisiert, ebenso viele kleinere Gewässer. Überschwemmungsflächen wurden für die Landwirtschaft nutzbar gemacht oder bebaut. 

„Bessere Prävention“ bedeutet eine Vielzahl möglicher Maßnahmen. Ein naheliegender und kostengünstiger Schritt wären Bauverbote in Hochwasserzonen. Doch das wäre in den Gemeinden unpopulär. So forderte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) vor zwei Wochen einerseits eine Pflichtversicherung für Hausbesitzer und lehnte gleichzeitig Bauverbote in hochwassergefährdeten Gebieten ab. Neben einem Bauverbot in Überschwemmungsgebieten können vorbeugend gegen Hochwasser helfen auch die Sanierung vernachlässigter Dämme, Rückverlegungen von Deichen, die Renaturierung ehemaliger Auwälder und der Bau großer Flutpolder.

Und wie geht es weiter?

Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Hessens Regierungschef Boris Rhein (CDU), betonte am Donnerstagabend, die Länder hielten eine Pflichtversicherung weiter für richtig. Sie würden jetzt in einen Arbeitsmodus gemeinsam mit der Bundesregierung einsteigen, um zu einer Lösung zu kommen. Kanzler Scholz deutete jüngst im Bundestag eine umgekehrte Versicherungspflicht an: „Eigentümer von Häusern und Wohnungen müssen sich gegen Elementarschäden versichern können.“ Eine Pflicht für die Versicherer, nicht aber die Hausbesitzer. 

Justizminister Buschmann hat das näher ausgeführt: Jeder Hausbesitzer soll ein Angebot bekommen. Bestehende Versicherungsverträge sollen demnach um den Elementarschutz ergänzt werden können. In Angeboten für Neuverträge sollte eine Elementarschadenversicherung enthalten sein, „die man aber abwählen kann“. Der Versicherungsverband GDV erklärte dieses Modell für „besser als eine alleinige Pflichtversicherung oder das teilstaatliche französische Naturgefahren-System“. Allerdings ist der Vorschlag weit entfernt von der Länderforderung.