Dass junge Menschen auf Sylt rassistisch herumgrölen hat bundesweit Empörung ausgelöst. Die Universität einer der Beteiligten hat nun über ihre Zukunft entschieden.

Eine Studentin, die an dem rassistischen Gegröle junger Party-Gäste in einer Sylter Bar beteiligt war, darf weiter an ihrer Hamburger Hochschule studieren. Zu diesem Ergebnis sei der Exmatrikulationsausschuss der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) Hamburg gekommen, teilte die HAW am Donnerstag mit. „Es wird kein Exmatrikulationsverfahren gegen die Studierende der HAW Hamburg geben, die sich an den rassistischen Gesängen im Rahmen einer Feier auf Sylt beteiligt hat.“ Ein bis Ende Juli gegen die Studentin ausgesprochenes Hausverbot bleibe aber bestehen.

Die sechs Mitglieder des Ausschusses hätten die Verhältnismäßigkeit abgewogen, da es sich bei einer Exmatrikulation um einen schweren Grundrechtseingriff handele, hieß es. Dabei habe man das Hausverbot und die individuelle Studiensituation einbezogen. Nach sorgfältiger Prüfung sei die Entscheidung gegen das Exmatrikulationsverfahren einstimmig gefallen. 

STERN PAID 23_24 Sylt Titel 12.08Die HAW habe sich eindeutig von dem vor einem Monat viral gegangenen Video und den darin geäußerten Inhalten distanziert, heißt es in der Mitteilung. „Sie steht als weltoffene Hochschule gegen Rassismus in jeglicher Form und trifft ihre Entscheidungen aus der Verantwortung heraus, ein offenes respektvolles Miteinander zu pflegen und auch einzufordern.“

Auf Sylt „Deutschland den Deutschen“ gesungen

Auf einem wenige Sekunden langen Video, das zu Pfingsten in der Pony-Bar in Kampen entstanden sein soll, ist zu sehen und zu hören, wie junge Menschen zur Melodie des Party-Hits „L’amour toujours“ von Gigi D’Agostino rassistische Parolen grölen. Sie singen „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus!“. Der Vorfall löste bundesweit Empörung aus.Herkunftsländer Flüchtlinge Deutschland 2023 6.21

Die Hamburger Studentin wurde als eine der Menschen im Video identifiziert, ihre Hochschule ergriff Maßnahmen. Sie verhängte ein Hausverbot und kündigte ein „ergebnisoffenes“ Verfahren zur Prüfung einer möglichen Exmatrikulation gemäß dem Hamburger Hochschulgesetz an. Dieses Verfahren ist nun beendet.