Die Grundsteuerreform könnte das Wohnen wohl vielerorts verteuern. NRW will das durch eine landeseigene Lösung verhindern. Nun hat das Land den Kommunen Vorschläge gemacht.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung treibt ihre Pläne für eine landeseigene Regelung der neuen Grundsteuer voran. Die Finanzverwaltung NRW veröffentlichte am Donnerstag für jede der 396 Kommunen im Land Referenzwerte für die Hebesätze, die am Ende die Höhe der Grundsteuer bestimmen. Als Berechnungsgrundlage für die Kommunen lieferte die Finanzverwaltung auch differenzierte Hebesätze für Wohn- und Geschäftsimmobilien mit. Mit der vom Land angestrebten Differenzierung soll eine übermäßige Belastung von Eigentümern von Wohnimmobilien vermieden werden.

Nach Berechnungen des Landes würden die nun vorgeschlagenen Hebesätze für die jeweilige Kommune aufkommensneutral gegenüber den bisherigen Grundsteuereinnahmen sein. „Damit schaffen wir größtmögliche Transparenz für unsere Kommunen sowie für Bürgerinnen und Bürger“, erklärte NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU).

Die veröffentlichten Hebesätze sind nicht verbindlich, denn die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer. Städte und Gemeinden entscheiden selbst über die Höhe und eine mögliche Differenzierung. Die angestrebte Aufkommensneutralität der neu berechneten Grundsteuer für die Kommunen bedeutet zudem nicht, dass die Höhe der Steuer auch für die jeweiligen Grundstücksbesitzer gleich bleibt. Für Menschen oder Unternehmen könnte die künftige Grundsteuer auch steigen oder sinken.

Ab 1. Januar 2025 müssen Immobilienbesitzer die Grundsteuer nach einer grundlegend neuen Berechnung zahlen. Die Reform geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018 zurück, wonach die bisherige Bemessungsgrundlage in Deutschland verfassungswidrig ist.

NRW hatte wie die meisten anderen Länder auf die Bundesregelung, das sogenannte „Scholz-Modell“ gesetzt und zunächst auf eine eigene Landeslösung verzichtet. In vielen großen Städten zeichnet sich nun allerdings eine Schieflage ab: Während Gewerbetreibende künftig Steuern sparen, müssten Wohnungs- und Hauseigentümer draufzahlen. Die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen wollen daher vor Inkrafttreten der neuen Grundsteuer noch ein Landesgesetz mit einer sogenannten Öffnungsklausel verabschieden. Diese stellt den Kommunen frei, für Wohn- und Gewerbegrundstücke unterschiedliche Hebesätze anzuwenden, um das Wohnen nicht zu verteuern.

Gesetzentwurf Infos zu den Hebesätzen