Ein Wahlwerbespot der Brandenburger AfD enthält umstrittene Darstellungen. Die Kommission für Jugendmedienschutz greift ein. Nun muss die Partei reagieren.

Die AfD in Brandenburg muss ein in sozialen Medien veröffentlichtes Video aus dem Landtagswahlkampf 2024 entweder löschen oder mit technischen Mitteln verhindern, dass Kinder und Jugendliche darauf Zugriff haben. Das hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) der Landesmedienanstalten entschieden. 

Eine Überprüfung durch das Gremium ergab demnach, dass der Clip „entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte“ enthält, mit denen „pauschale Stereotype“ bedient würden. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren könnten diese noch nicht einordnen und sollten sie daher nicht sehen. 

In dem Video würden Menschen mit dunkler Hautfarbe pauschal in bedrohlichen Darstellungen gezeigt, sagte die Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB), Eva Flecken, der Deutschen Presse-Agentur. 

Medienanstalt leitete Aufsichtsverfahren gegen die AfD Brandenburg ein 

Die MABB hatte ein medienrechtliches Aufsichtsverfahren zu dem im September veröffentlichten AfD-Video eingeleitet und den Inhalt auf potenzielle Verstöße gegen den Jugendmedienschutzstaatsvertrag überprüft. Nach Anhörung der Betroffenen übergab sie den Fall der Kommission für Jugendmedienschutz, die in ihrem Beschluss die Entwicklungsbeeinträchtigung nun feststellte. PAID Freiflugticket AfD Weinberg.  8.15

Die AfD Brandenburg kann gegen den Bescheid juristisch vorgehen und Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen. „Es handelt sich nicht um Zensur“, sagte der KJM-Vorsitzende Marc Jan Eumann, der auch Direktor der Medienanstalt Rheinland-Pfalz ist. 

Vielmehr gehe es um eine nachträgliche Prüfung von Inhalten auf Basis gesetzlicher Regelungen zum Jugendmedienschutz. Das Video sei auch nicht verboten worden. Es sei schlicht nicht für jede Altersgruppe geeignet.