Manche Missbrauchsdarstellung eines Kindes geht allein auf Künstliche Intelligenz zurück. Eine große Herausforderung für die Strafverfolger. Zumal die Abbildungen immer mehr echten Fotos ähneln.
KI-generierte Abbildungen von Kindesmissbrauch stellen die Ermittler in Rheinland-Pfalz vor große Herausforderungen. „Wir haben es mittlerweile auch vermehrt mit KI generierter Kinderpornografie zu tun“, sagte der Präsident des rheinland-pfälzischen Landeskriminalamts (LKA), Mario Germano, im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur in Mainz.
Für die Strafverfolgungsbehörden werde es immer schwieriger zu erkennen, ob das abgebildete Kind künstlich kreiert ist oder möglicherweise der Missbrauch und eine aktuelle Gefährdungssituation andauert. „Und wenn es das Kind gar nicht gibt, dann suche ich vielleicht nach einem Menschen, der nie existent war und verschwende meine Ressourcen dafür“, beschreibt Germano den Ermittlungsalltag.
Verbreitung von KI-Missbrauchsabbildungen strafbar
Die von KI erzeugten Bilder würden innerhalb von Monaten immer besser und fotorealistischer. „Zwischenzeitlich wird sogar das digitale Bildrauschen, was Digitalfotos auszeichnet, generiert“, sagte Germano. Es gebe auch Menschen, die für kreierte Missbrauchsbilder Fotos ihrer eigenen Kinder nutzen. „Sie überschreiten dann nicht die Schwelle, ihr eigenes Kind zu missbrauchen, tun es dann aber doch digital.“
Das Verbreiten von kinderpornografischen KI-Inhalten sei aber ebenso strafbar. „Der Versuch des einen oder anderen Verteidigers zu sagen, es hat ja gar keinen Missbrauch gegeben, weil das Kind, was dort dargestellt ist, gar nicht existent ist“, greife beim Verbreitungs-Straftatbestand nicht.
Neuer Anstieg von Kinderpornografie-Meldungen
Der Missbrauch von Kindern und das Verbreiten von Bildern nehmen in Rheinland-Pfalz noch immer zu. „Wir haben es weiterhin mit steigenden Zahlen zu tun“, sagte Germano. Genaue Zahlen nannte er noch nicht.
2023 hatte es einen Zuwachs von 18,2 Prozent auf etwa 2.400 Fälle von Verbreitung, Erwerbs, Herstellung und Besitzes kinderpornografischer Inhalte gegeben. Das Plus resultierte vor allem aus Social Media und oft unbedacht von Schülerinnen und Schülern verbreiteten Bildern. Diese Fälle seien nach der Novelle des Bundesgesetzes im Sommer 2024 zurückgegangen, weil sie nicht mehr zwingend als Straftat eingeschätzt werden müssen.
„Die Meldungen des Vereins NCMEC an die Strafverfolgungsbehörden nehmen aber weiter zu“, sagte Germano. Der Verein National Center for Missing and Exploited Children in den USA gilt als die Schlüsselinstitution für Hinweise und die weltweite Verfolgung solcher Verbrechen.
Plattformbetreiber sollten Inhalte zeitnah melden
Die Auswirkungen des vor fast einem Jahr in Kraft getretenen Digital Service Acts seien jetzt auch spürbar, sagte Germano. Dieser verpflichte die Plattformbetreiber, kinderpornografische Inhalte zu melden. Dennoch wäre es wichtig, dass das Bundesinnenministerium noch einmal auf die Plattformbetreiber zugehe und sie noch stärker darauf hinweise, dass sie zeitnah melden sollten, sagte der LKA-Chef.