Schleswig-Holsteins Haushalt 2024 wurde mit drei Notkrediten finanziert. Diese sind nun nichtig – doch das Haushaltsjahr ist schon vorbei. Hat es Folgen für den aktuellen Etat?
Der Haushalt der schleswig-holsteinischen Landesregierung für das Jahr 2024 ist nach Ansicht des Landesverfassungsgerichtes verfassungswidrig gewesen. Die Feststellung eines für das Jahr 2024 sei nichtig, sofern darin eine Ermächtigung zur Aufnahme von Notkrediten enthalten sei, sagte der Präsident des Gerichtes in Schleswig, Christoph Brüning.
HaushaltsplansDie drei im Haushaltsjahr 2024 aufgenommenen wurden mit der Sturmflut an der Ostseeküste im Oktober 2023, dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine und der Corona-Pandemie begründet. Das Verfassungsgericht erkannte in den Begründungen zwar Notlagen, die sich auch der Kontrolle des Staates entziehen.
Notkredite