Knapp zwei Jahre nach einem tödlichen Unfall mit einem E-Scooter, bei dem zwei Jugendliche starben, erhielt der Autofahrer eine Bewährungsstrafe. Damit waren mehrere nicht einverstanden.
Das Gerichtsverfahren gegen einen Autofahrer, der mit einem E-Scooter zusammengestoßen war und dadurch den Tod von zwei Jugendlichen verursacht hatte, geht weiter. Nachdem das Amtsgericht Saarbrücken ihn vor einer Woche wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung und 6.000 Euro Geldstrafe verurteilt hatte, legten sowohl Verteidigung als auch Nebenklage das Rechtsmittel der Berufung ein. Das teilte ein Pressesprecher des Gerichts auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Das Berufungsverfahren werde vor dem Landgericht Saarbrücken geführt.
Die beiden Jugendlichen waren im Juni 2023 ums Leben gekommen, als sie nachts auf einem E-Scooter fahrend in der Innenstadt mit dem Pkw zusammenstießen. Der Autofahrer (46) war kurz nach 23.00 Uhr in der Nähe des Bahnhofs mit Vollgas gestartet und hatte auf 65 bis 71 Kilometer pro Stunde beschleunigt. Erlaubt waren dort 20 Stundenkilometer.
Der 16-jährige E-Scooter-Fahrer und das 17-jährige Mädchen, das sich an ihn geklammert hatte, waren Sekunden zuvor mit dem Elektro-Tretroller bei Rotlicht ungebremst in den Kreuzungsbereich gefahren. Dort prallten sie mit dem Auto zusammen. Ein Gutachter war zu dem Schluss gekommen, dass der Unfall vermeidbar gewesen wäre, wenn sich der Pkw-Fahrer an das erlaubte Tempo 20 gehalten hätte oder der Jugendliche nicht bei Rot über die Straße gefahren wäre.
Staatsanwaltschaft beantragte zwei Monate mehr
Die Staatsanwältin hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung und ebenfalls 6.000 Euro Geldauflage beantragt. Nach Ansicht von Rechtsanwalt Otmar Schaffarczyk, der die Angehörigen der Jugendlichen vertritt, käme „wegen der schweren Folgen von zwei getöteten Kindern, die noch das ganze Leben vor sich hatten“, und weil der Angeklagte sein Fahrzeug voll beschleunigt habe, keine Bewährungsstrafe in Betracht.
Verteidiger Daniel Schmitz hatte auf einen konkreten Antrag verzichtet. Er hatte sich für eine Strafe „am unteren Rand“ ausgesprochen. Sollte es eine Freiheitsstrafe geben, sei diese „zwingend“ zur Bewährung auszusetzen, zumal sein Mandant voll geständig und nicht vorbestraft sei. Auch müsse man berücksichtigen, dass der E-Scooter-Fahrer die Straße bei Rot überquert habe.
Angeklagter ließ Entschuldigung ausrichten
Der Angeklagte hatte die Sitzung vor dem Amtsgericht schweigend und mit gesenktem Kopf verfolgt und über seinen Verteidiger eine Entschuldigung ausrichten lassen.
In seinem Urteil hatte der Richter kommentiert, dass eine „angemessene Sanktion sehr schwierig“ sei. Weil der Angeklagte das Gaspedal zu 100 Prozent durchgedrückt habe und mit Vollgas gestartet sei, gebe es aber „einen recht erheblichen Fahrlässigkeitsvorwurf“. Daher sei keine Geldstrafe, sondern eine Freiheitsstrafe zu verhängen. Wegen einer günstigen Sozialprognose sei die Strafe zur Bewährung auszusetzen.