Opfern von körperlicher und psychischer Gewalt soll schneller und unbürokratischer geholfen werden. Diesem Ziel dient auch eine neue Vereinbarung in Rheinland-Pfalz.

Der Opferschutz in Rheinland-Pfalz soll durch eine engere Zusammenarbeit von Weißem Ring, Sozialministerium und dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung besser werden. Eine neue Vereinbarung richte die Zusammenarbeit neu aus und lege sie langfristig fest, sagte Sozialministerin Dörte Schall (SPD) in Mainz. 

„Fallmanger“ helfen Opfern durch das bürokratische Antragssystem 

Dabei geht es für die Opfer vor allem um die sogenannten Schnellen Hilfen, die zeitnahe und unbürokratische Unterstützung ermöglichen. Dazu gehören neben psychotherapeutischer Soforthilfe in den acht Traumaambulanzen auch das Fallmanagement im Landesamt. Dabei werden Opfer von körperlicher und psychischer Gewalt durch das bürokratische Antrags- und Leistungsverfahren für Entschädigung gelotst und begleitet. 

„Durch die Zusammenarbeit mit dem Weißen Ring werden die Hilfsstrukturen gestärkt und Angebote ergänzt, um Opfer von Gewalttaten bedürfnisorientiert unterstützen zu können“, erläuterte die Chefin des Landesamts, Heike Gorißen-Syrbe. 

Nur ein Bruchteil der Opfer stellt einen Antrag auf Entschädigung

Das Landesamt ist nach eigenen Angaben mit rund 600 Anträgen von Gewaltopfern pro Jahr befasst, seit 2024 fallen darunter neben Opfern körperlicher Gewalt auch Betroffene von psychischer Gewalt. Nur ein Bruchteil der Opfer stellt überhaupt einen Antrag auf Entschädigung. Impfgeschädigte könnten auch einen Antrag stellen, sagte eine Sprecherin des Landesamts.