NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann verteidigt entschieden seine Krankenhausreform im bevölkerungsreichsten Bundesland. Der CDU-Politiker hat auch einen Rat an die Politik generell.
Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat Spekulationen über ein mögliches Scheitern der großen Krankenhausreform entschieden zurückgewiesen. Die neue Planung, wonach sich die Krankenhäuser in NRW stärker spezialisieren müssen, sei für alle Beteiligten Neuland, sagte Laumann in einer Aktuellen Stunde im Landtag.
Es sei nicht verwunderlich, dass es bei 6.200 Einzelentscheidungen auch Klagen dagegen gebe. „Wir werden nicht alle 100 Klagen verlieren, aber wir werden auch nicht alle 100 Klagen gewinnen.“ In vielen Fällen würden die Klagen auch in die nächste Instanz vor das Oberverwaltungsgericht gehen.
„Brauchen mehr Politiker, die was anpacken“
Große Veränderungen seien immer damit verbunden, dass manche Menschen Nein dazu sagten und andere sich auf den Weg machten, so der CDU-Politiker. Laumann forderte generell mehr Mut zu Veränderungen in der Politik. „Ich glaube, dass wir zurzeit in Deutschland eine Lage haben, nicht nur in der Gesundheitspolitik, wo wir mehr Politikerinnen und Politiker brauchen, die mal was anpacken, die mal was verändern (…)“.
Ruinösen Klinik-Wettbewerb beenden
Laumann warb erneut für die tiefgreifende Umstrukturierung der Kliniken. Der ruinöse Wettbewerb unter den Krankenhäusern um Fachpersonal und Patienten solle damit beendet werden.
Patienten sollten für medizinische Behandlungen künftig Fachpersonal, Technik und eine ausreichende Erfahrung der jeweiligen Kliniken bei bestimmten Eingriffen vorfinden, so der Minister. Mit der Krankenhausplanung habe NRW darüber hinaus in Deutschland eine Pionierarbeit geleistet.
Der Krankenhausplan tritt in den meisten Leistungsbereichen am kommenden Dienstag (1. April) in Kraft. Für bestimmte Leistungsgruppen etwa in der Kardiologie und der Orthopädie sind Übergangsfristen bis Ende des Jahres vorgesehen, damit die Kliniken genug Zeit für die Umstellung oder Schließung von Abteilungen haben. Gleichzeitig soll eine ortsnahe Notfallversorgung erhalten bleiben. Auch Intensivmedizin muss flächendeckend vorgehalten werden.