Vor einer Woche war ein 62 Jahre alter Mann verurteilt worden: Er hat nach Ansicht des Gerichts seinen Sohn mit einer Axt erschlagen. Doch das Urteil wird noch einmal überprüft.

Weil er seinen Sohn mit einer Axt erschlagen hatte, war ein 62 Jahre alter Mann zu elf Jahren Haft verurteilt worden – doch der Mann geht gegen das Urteil vor. Der Verteidiger des 62-Jährigen habe fristgerecht Revision eingelegt, bestätigte ein Gerichtssprecher. Das Dessauer Landgericht hatte den Mann aus Kasachstan vor einer Woche wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt. 

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann nach einem Streit in Roßlau seinen 33 Jahre alten Sohn mit Axtschlägen auf den Kopf getötet hatte. Bei der Tat waren Vater und Sohn betrunken, Hinweise auf eine verminderte Schuldfähigkeit liegen laut Gericht und nach Einschätzungen von Gutachtern jedoch nicht vor. Über das Urteil muss nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden.