Auch in Mecklenburg-Vorpommern ist Cannabis seit dem 1. April 2024 teilweise legal. Die Gewerkschaft der Polizei zeigt sich besorgt und fordert zusätzliches Geld.
Ein Jahr nach der Teillegalisierung von Cannabis äußert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Mecklenburg-Vorpommern erneut Kritik am Gesetz. „Das bestehende neue Cannabis-Gesetz war ein handwerklich schlecht gemachter Schnellschuss“, sagte Christian Schumacher, Vorsitzender der GdP in Mecklenburg-Vorpommern, auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.
Für seine Gewerkschaft sende das bestehende Gesetz Signale für den Konsum von Cannabis, anstatt den Fokus auf Prävention zu legen. Er fordert zudem eine bessere Ausstattung für die Cannabis-Kontrollen. Laut Schumacher fehlen der Polizei Messgeräte und Vortester, um Verstöße im Straßenverkehr feststellen zu können.
Dies würde die technischen, finanziellen und personellen Probleme bei der Ausstattung der Polizei noch weiter verdeutlichen. Die Anschaffung dieser Geräte und Investitionen in Präventionsmaßnahmen seien deswegen ein Muss, sagte er.
Drei Anbauvereinigungen für Cannabis zugelassen
Laut einem Sprecher des zuständigen Landwirtschaftsministeriums gibt es derzeit drei Anbauvereinigungen für Cannabis mit insgesamt 550 Mitgliedern in Mecklenburg-Vorpommern. Sechs Anträge würden derzeit noch bearbeitet werden. Auf Anfrage teilte das Ministerium mit, dass jeder Antrag umfangreich einzeln geprüft werden müsse. Das Ministerium habe bisher zu jedem Antrag ergänzende Unterlagen anfordern müssen, was zu längeren Bearbeitungszeiten geführt habe.
Cannabis-Gesetz soll auch Prävention und Hilfsmaßnahmen fördern
Seit dem 1. April 2024 dürfen Erwachsene bundesweit bis zu 50 Gramm Cannabis zu Hause aufbewahren und bis zu drei Pflanzen selbst anbauen. Auch das Mitführen von bis zu 25 Gramm außerhalb der Wohnung ist straffrei. Außerdem soll das Gesetz strenge Kontrollen ermöglichen. Laut Bundesregierung ist Ziel der Legalisierung, Aufklärung und Prävention zu fördern und Hilfsangebote auszubauen