Zehn Jahre nach dem Absturz einer Germanwings-Maschine mit 150 Menschen an Bord haben zahlreiche Angehörige  am Montag in Le Vernet in den französischen Alpen der Opfer gedacht. Lufthansa-Chef Carsten Spohr sprach den Familien der Toten sein Mitgefühl aus. „Unsere Gedanken sind auch heute bei den Familien, Freunden, die um jemanden trauern, der nun nicht mehr unter uns ist, und deren Schmerz auch nach einem Jahrzehnt immer noch unermesslich ist“, sagte Spohr.

Der psychisch vorbelastete Copilot Andreas Lubitz hatte das Flugzeug am 24. März 2015 nach Überzeugung der Ermittler absichtlich zum Absturz gebracht. Niemand überlebte. Zu den Opfern zählen 72 Deutsche, unter ihnen 16 Schülerinnen und Schüler und zwei Lehrerinnen aus dem nordrhein-westfälischen Haltern am See. Auch dort fand am Montag eine Gedenkfeier statt. 

In Le Vernet legten am Vormittag etwa ein Dutzend Menschen Blumen auf dem Friedhof nieder, unter ihnen die deutsche Vize-Generalkonsulin, der Präfekt und die Bürgermeister der betroffenen Orte. In einem Gemeinschaftsgrab waren dort die nicht identifizierten Überreste der Opfer bestattet worden. Anschließend fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit eine zweite Gedenkfeier an einer Gedenkstätte am Ortsrand von Le Vernet statt. Um 10.41 Uhr, dem Zeitpunkt des Absturzes vor zehn Jahren, hielten die Teilnehmer eine Schweigeminute ein. 

Auch am Joseph-König-Gymnasium in Haltern am See fand eine Gedenkfeier für die bei dem Absturz getöteten Schüler und Lehrerinnen statt. Mehrere Hundert Schülerinnen und Schüler versammelten sich auf dem Schulhof zu einer Schweigeminute und legten Blumen an einem Gedenkstein nieder. 

Der 27 Jahre alte Copilot hätte nach Ansicht der Ermittler nicht fliegen dürfen. Er hatte zuvor mehrere Ärzte wegen psychischer Probleme aufgesucht. Eine Krankschreibung, die auch den Tag des Todesflugs umfasste, hatte er seinem Arbeitgeber jedoch vorenthalten. Wegen einer Depression hatte er bereits seine Ausbildung unterbrechen müssen. Kurz vor dem Flug hatte er im Internet Methoden der Selbsttötung recherchiert und sich mit dem Funktionieren von Cockpit-Türen befasst. 

Die Auswertung der Flugschreiber ergab, dass Lubitz sich im Cockpit einschlossen hatte, nachdem der Pilot auf die Toilette gegangen war. Anschließend hatte der Copilot die Flughöhe auf nur 30 Meter eingestellt und die Geschwindigkeit erhöht.

Ein Verfahren gegen das Luftfahrt-Bundesamt ist noch anhängig. Dabei geht es nach Angaben des Rechtsanwalts Julius Reiter um die „Feststellung von Verantwortlichkeit“ sowie weitere Schmerzensgeldzahlungen. Das Luftfahrt-Bundesamt trage einen Teil der Verantwortung, weil die Fliegerärzte bei den Untersuchungen nicht auf die Vorerkrankungen des Copiloten eingegangen waren, sagte der Anwalt.