Ein Endlager für hochradioaktive Abfälle soll nach Vorgaben des Bundesumweltministeriums bis 2050 gefunden sein. Die zuständige Gesellschaft macht nun Vorschläge, wie das klappen kann.

Bei der Suche nach einem Endlager für hochradioaktiven Atommüll ist nach Angaben der zuständigen Organisation eine Standortfestlegung bis 2050 noch möglich. Die Auswahl sei zwar ein hochkomplexes Verfahren, teilte die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mit. „Aber es ist immer noch möglich, bis Mitte dieses Jahrhunderts einen Standort festgelegt zu haben“, sagte BGE-Chefin Iris Graffunder.

Beteiligt an den Vorschlägen ist auch das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), das eine schnellere Suche bis spätestens Mitte des Jahrhunderts für notwendig hält. Das sei auch für das Vertrauen der Bevölkerung in das Verfahren und die agierenden staatlichen Institutionen geboten, erklärte die Behörde.

Die Bundesgesellschaft BGE mit Sitz im niedersächsischen Peine ist verantwortlich, den Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für eine Million Jahre vorzuschlagen. Auf Wunsch von Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) seien Vorschläge zur Beschleunigung erarbeitet worden, hieß es. Mitte 2024 hatte das Ministerium mitgeteilt, dass man von einer Endlager-Festlegung bis 2050 ausgehe. Dies sei bereits etwa 20 Jahre später als ursprünglich geplant.

Gesellschaft will schnellere und einheitliche Genehmigungen

Zur Umsetzung will die BGE nach einem Standortregionen-Vorschlag Ende 2027 zügiger mit den Erkundungen beginnen. Dafür wollen die Experten unter anderem beschleunigte Verfahren für die Einräumung von Nutzungsrechten und Genehmigungen. Zudem schlägt die BGE die Zusammenlegung mehrerer Phasen des Standortauswahlverfahrens vor. 

Diese Veränderungsvorschläge seien essentiell für eine erfolgreiche Umsetzung im Zeitrahmen. Sollte es bei den aktuellen Regeln für Nutzungs- und Betretungsrechte sowie Genehmigungen bleiben, bestehe ein hohes Verzögerungspotenzial. Mit Blick auf Genehmigungen sei mit einem Wechsel der Zuständigkeiten von den Bundesländern auf eine Bundesbehörde ein einheitliches Verfahren garantiert.