Mal eben schnell die Wäsche erledigen oder mit ein bisschen Yoga entspannen: Das Homeoffice bietet viele Möglichkeiten, während der Arbeit private Dinge zu machen. Was ist erlaubt?

Ob mal ein privates Telefonat nebenher oder auf eine Zigarette in die Raucherecke – was während der Arbeitszeit akzeptiert ist und was nicht, hat sich in den meisten Betrieben über Jahre eingespielt. Heutzutage aber arbeiten zumindest viele Büroarbeiter zu weiten Teilen oder gar vollständig aus dem Homeoffice. Und zu Hause können die Grenzen zwischen Privatem und Dienstlichem noch mal ganz anders verschwimmen.

Einerseits besteht die Gefahr, dass man im Feierabend nicht richtig abschaltet, weil man theoretisch ständig erreichbar ist und sich verpflichtet fühlt, noch schnell dies und das für den Job zu erledigen. Andererseits bieten die eigenen vier Wände ganz neue Anreize, sich während der Arbeitszeit mit privaten Dingen zu beschäftigen. Aber welche privaten Aufgaben darf man in der Arbeitszeit erledigen und was geht zu weit?

Was im Homeoffice gilt

Auch im Homeoffice gilt das Arbeitszeitgesetz. Dieses sieht eine tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden vor, auch bis zu zehn Stunden sind erlaubt, wenn das über einen längeren Zeitraum ausgeglichen wird. Vorgeschriebene Pausenzeiten gelten ebenso fürs Homeoffice. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2022 verpflichtet die meisten Arbeitgeber zudem, die tägliche Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu erfassen. Wie genau das praktisch erfolgen muss, ist noch nicht geregelt, aber die Pflicht zur Zeiterfassung gilt auch fürs Homeoffice. 

Klar ist: Grundsätzlich muss während der Arbeitszeit auch im Homeoffice gearbeitet werden. Private Dinge müssen in der Freizeit erledigt werden. Was das im Detail bedeutet, welche Ausnahmen es gibt und was in Graubereichen gilt, zeigt die Fotostrecke.

Dieser Artikel erschien erstmals am 17.2.2022 und wurde mehrfach aktualisiert.