Nicht genug Unterschriften: Von sechs Parteien wurden die Landeslisten zur Bundestagswahl zurückgewiesen.
Der Landeswahlausschuss hat in Hessen 14 Parteien zur Bundestagswahl am 23. Februar zugelassen. Darunter ist nach einer Beschwerde einer Einzelperson auch die FDP, wie der Landeswahlleiter mitteilte. Die Landeslisten von sechs Parteien seien nicht zugelassen worden, weil sie die erforderlichen 2.000 Unterstützungsunterschriften nicht vorgelegt hätten.
Eine Person hatte Beschwerde gegen die Aufstellungsverfahren der FDP in 14 Landesverbänden eingelegt, unter anderem in Hessen. Der Vorwurf war, dass die Aufstellung der Landesliste zur Bundestagswahl nicht korrekt ablief. Die Liberalen hatten diesen Vorwurf zurückgewiesen.
Außer den fünf im hessischen Landtag vertretenen Parteien CDU, SPD, AfD, Grüne und FDP sind unter den zugelassenen Parteien auch die Linke, die Freien Wähler und das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), wie der Landeswahlleiter in Wiesbaden mitteilte. Nicht zugelassen wurden unter anderem die Piratenpartei und die Ökologisch-Demokratische Partei ÖDP.