Nach der rätselhaften Todesserie bei Kegelrobben vor Rügen hatten vor allem Verbände DNA-Analysen gefordert. Nun liegt ein entsprechender Bericht vor. Die Interpretationen gehen auseinander.
Auch DNA-Analysen können nicht zur Aufklärung der rätselhaften Todesserie von Robben vor der Küste Rügens im vergangenen Herbst beitragen. Laut Staatsanwaltschaft Stralsund analysierte ein Labor Abriebproben aus einer im Verdacht stehenden Reuse. Inzwischen sei der Bericht eingegangen. „Er kommt zu dem Ergebnis, dass die DNA einer Robbe dort nicht nachgewiesen werden kann“, schrieb ein Sprecher der Staatsanwaltschaft der Deutschen Presse-Agentur.
Dass Robben in der Reuse waren, wurde somit nicht nachgewiesen. Das bedeute im Umkehrschluss aber auch nicht, dass nie Robben in der Reuse gewesen seien, stellte der Sprecher klar. Schon im Zusammenhang mit einer ähnlichen Häufung von Todesfällen 2017 hätten Experten auf die Probleme solcher Analysen hingewiesen. Demnach werde entsprechendes Gen-Material im Meer sofort wieder ausgewaschen.
Die DNA-Analysen seien vorsorglich erfolgt, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. „Wir hatten wenig Hoffnung, dass das etwas bringt.“ Man wollte aber jede Möglichkeit ausschöpfen.
Im Oktober waren in kurzer Zeit mehr als 40 tote Robben vor allem im Südosten Rügens gefunden worden. Ein natürlicher Tod wurde nach bisherigen Untersuchungen ausgeschlossen. Laut Experten des Deutschen Meeresmuseums in Stralsund gibt es Hinweise darauf, dass die Robben ertrunken sind, etwa in einem Netz oder einer Reuse. Eine verdächtigte Reuse war laut Behörden unauffällig. Sie wurde bereits Ende Oktober abgebaut.
Zeugen sollen vernommen werden
„Die Ermittlungen dauern an“, hieß es nun von der Staatsanwaltschaft. „Insbesondere sollen noch von den Anzeigenden benannte Zeugen vernommen werden.“ Das Deutsche Meeresmuseum in Stralsund, das Biosphärenreservat Südost-Rügen und die Organisation Sea Shepherd hatten Anzeige gegen unbekannt gestellt. Besonders Verbände hatten wiederholt DNA-Analysen gefordert. Die Stralsunder Staatsanwaltschaft hatte schon nach einer Häufung toter Robben 2017 ermittelt, das Verfahren aber 2018 ohne Anklage eingestellt.
Für den umweltpolitischen Sprecher der AfD-Fraktion im Schweriner Landtag, Thore Stein, entlasten die Ergebnisse der DNA-Analysen die Fischerei. Entsprechende Verdächtigungen seien unbegründet erfolgt.
Anders bewertet hingegen der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in MV die Ergebnisse. Er sieht den Verdacht nicht ausgeräumt, dass die Reuse für den Tod der Tiere verantwortlich gewesen sein könnte. Die Proben seien ihres Wissens zu spät genommen worden, kritisierte Landesgeschäftsführerin Corinna Cwielag. Den genauen Zeitpunkt der Probenentnahme benannte der Sprecher der Staatsanwaltschaft zunächst nicht. Seines Wissens sei dies unter Aufsicht erfolgt – unmittelbar, nachdem der Fischer die Reuse freiwillig aus dem Wasser genommen habe.
Neue Vorschriften für Reusen
Die Staatsanwaltschaft hatte in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass selbst der mittels DNA-Analysen nachgewiesene Tod einzelner Robben in der Reuse nicht automatisch vorsätzliches und strafbares Handeln des Fischers bedeutet hätte. Die Staatsanwaltschaft hatte erklärt, dass die Reuse ordnungsgemäß aufgestellt gewesen sei.
Der BUND in MV sieht laut Cwielag hingegen weiter handfeste Indizien „für einen Ertrinkungstod der Robben in Fischereigerät“ und verweist unter anderem auf die Untersuchungsergebnisse des Deutschen Meeresmuseums in Stralsund. Allein deshalb müsse das Land umgehend entsprechenden Beifängen vorbeugen. „Wirkungsvolle Einschwimmsperren für Reusen müssen zur Pflicht gemacht werden“, forderte Cwielag.
Der Schweriner Umwelt- und Fischereiminister Till Backhaus (SPD) hatte angekündigt, solche Schutzvorrichtungen an der ganzen Küste Mecklenburg-Vorpommerns vorzuschreiben. Bislang galt eine entsprechende Auflage für den Greifswalder Bodden. Bei der Ausweitung handele es sich um eine Vorsichtsmaßnahme. Er hatte betont, dass ein Zusammenhang zwischen den toten Kegelrobben und der Fischerei bis zuletzt nicht bewiesen worden sei und die Unschuldsvermutung gelte.