Von Anfang 2020 bis Ende 2024 haben sich 26 Häftlinge in Hessen das Leben genommen. Das frühzeitige Erkennen einer möglichen Suizidgefährdung hat laut Justizministerium oberste Priorität.

Von Januar 2020 bis Dezember 2024 haben sich in hessischen Gefängnissen 26 Inhaftierte das Leben genommen. Das geht aus der Antwort des Justizministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion im hessischen Landtag hervor. 2022 und 2023 gab es demnach jeweils fünf Suizide. 

Bei 25 Fällen wurde laut Ministerium zuvor keine, bei einem Fall eine latente Suizidgefahr festgestellt. Die zuständige Staatsanwaltschaft habe diesen Fall im Rahmen eines Todesermittlungsverfahrens überprüft und das Verfahren eingestellt. „Nach den Ermittlungen lag kein Fremdverschulden am Tod des Gefangenen vor, insbesondere haben sich auch keine Sorgfaltspflichtverletzungen von Bediensteten im Vollzug ergeben“, sagte Justizminister Christian Heinz (CDU).

Sensibilisierung der Bediensteten

Suizidprävention und die darauf beruhenden Maßnahmen gehörten zu den Standards der vollzuglichen Behandlung, sagte Heinz. Im Rahmen der suizidpräventiven Arbeit im Justizvollzug habe das frühzeitige Erkennen einer möglichen Suizidgefährdung oberste Priorität. 

„Im hessischen Justizvollzug liegt daher ein besonderes Augenmerk auf einer kontinuierlichen Unterweisung und Sensibilisierung aller Bediensteten, vor allem des Allgemeinen Vollzugsdienstes, um Risikomerkmale für eine Suizidgefährdung zu erkennen und einzuschätzen“, sagt der Minister.