Kurz nach Beginn der Corona-Pandemie sollte sie schnell und unbürokratisch helfen. Schon damals gab es Kritik, in Rheinland-Pfalz laufen noch Prüfungen zu möglichen Rückforderungen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz legte im Frühjahr 2020 ein Soforthilfeprogramm für Solo-Selbstständige und Kleinstbetriebe auf. Damit wollten man branchenübergreifend dort helfen, wo kaum über Sicherheiten verfügt wird und kaum weitere Einnahmen sind.
Dafür gab es seinerzeit auf Antrag eine Einmalzahlung für drei Monate: Bei bis zu fünf Beschäftigten waren es bis zu 9.000 Euro, bei bis zu zehn Mitarbeitern bis zu 15.000 Euro. Mit dem Geld sollten Engpässe überbrückt werden, um etwa trotz ausbleibender Einnahmen auch weiter Mieten, Pachten oder Kredite für Räume zahlen zu können. Für einen Antrag, spätestens bis Ende Mai 2020 bei der zuständigen Landesbehörde, musste versichert werden, dass es wegen der Pandemie eine existenzgefährdende Lage entstanden sei.
Nur Teil der veranschlagten Hilfen wurden in Anspruch genommen
Veranschlagt wurden vom Bund für diese Hilfen damals 50 Milliarden Euro. Einer späteren Auswertung des Ifo-Instituts zufolge wurde letztlich weniger als ein Drittel davon in Anspruch genommen. Der Verband der Gründer und Selbstständigen auf Bundesebene kritisierte seinerzeit, die Soforthilfe des Bundes habe vielen Soloselbstständigen nicht ausreichend geholfen, weil nur bestimmte Kosten bezuschusst worden seien, wie etwa die Büromiete. Die meisten Selbstständigen arbeiteten aber zu Hause oder beim Arbeitgeber.
Im Juli vergangenen Jahres schätzte das Bundeswirtschaftsministerium, dass etwa 5 Milliarden Euro an Corona-Soforthilfen zu viel ausgezahlt wurden. Davon seien rund 3,46 Milliarden Euro von rund 550.000 Unternehmen und Selbstständigen zurückgezahlt worden, hieß es damals. Es wurde gleichzeitig darauf verwiesen, dass die Rückmeldeverfahren und nachträglichen Überprüfungen in mehreren Ländern noch nicht abgeschlossen seien.