Seit Dezember wissen die NRW-Kliniken, welche Leistungen sie künftig anbieten dürfen. Der neue Krankenhausplan beschert nun den Verwaltungsgerichten Arbeit.
Bei den Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen sind bereits rund 40 Klagen gegen den Krankenhausplan NRW eingegangen. Das hat eine dpa-Umfrage bei den Gerichten ergeben. Die Klagen richten sich gegen die Feststellungsbescheide, die von den Bezirksregierungen nach dem neuen Krankenhausplan NRW verschickt wurden.
Am Düsseldorfer Verwaltungsgericht gingen nach Angaben des Gerichts bereits 17 Klagen ein, von denen eine an das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen verwiesen wurde. Dort wurden fünf Klageeingänge registriert. In Minden waren es vier, in Arnsberg sieben, in Aachen sechs und in Münster drei Klagen. Lediglich das Verwaltungsgericht in Köln teilte zunächst noch keine Zahl mit.
Wann mit einer ersten Entscheidung zu rechnen ist, sei derzeit noch nicht absehbar, teilte ein Sprecher des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts mit. Mitte Dezember 2024 wurde den NRW-Krankenhäusern verbindlich mitgeteilt, welche Leistungen sie zukünftig anbieten dürfen. Das dürfte zu Veränderungen in der nordrhein-westfälischen Krankenhauslandschaft führen.