Seit Jahren wehrt sich die DFL dagegen, dass die Stadt Bremen von ihr Gebühren für den zusätzlichen Polizeiaufwand bei Hochrisikospielen erhebt. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde hat sie keinen Erfolg.
Die DFL hält die Folgen des Urteils zu den Polizeikosten bei Bundesliga-Spielen für den Profifußball für noch nicht absehbar. Die Konsequenzen würden sich erst in den kommenden Wochen und Monaten zeigen, ließ die Deutsche Fußball Liga wissen. „Leider ist uns das Bundesverfassungsgericht (…) nicht gefolgt. Das ist für uns natürlich enttäuschend. Aber das ist so zu akzeptieren“, sagte Bernd Hoefer, Rechtsanwalt der Dachorganisation der 1. und 2. Bundesliga, nach dem Urteil in Karlsruhe.
„Immerhin hat das Bundesverfassungsgericht heute gesagt, dass es ein Gemeinwohlinteresse auch an der Ausrichtung von Spielen der Fußball-Bundesliga gibt“, fügte Hoefer hinzu. Die DFL war zuvor im Streit um eine Beteiligung der Dachorganisation an den Polizeikosten für Hochrisikospiele am höchsten deutschen Gericht gescheitert. Ihre Verfassungsbeschwerde gegen eine entsprechende Regelung aus Bremen blieb ohne Erfolg, wie der Erste Senat in Karlsruhe verkündete. (Az. 1 BvR 548/22).
„Verfassungsrechtlich legitimes Ziel“
Die angegriffene Norm sei mit dem Grundgesetz vereinbar, erklärte Gerichtspräsident Stephan Harbarth in der Urteilsverkündung. Ziel der Regelung sei es, die Kosten auf denjenigen zu verlagern, der sie zurechenbar veranlasst habe und bei dem die Gewinne anfallen. Das sei ein verfassungsrechtlich legitimes Ziel.
Als Hochrisikospiele werden Partien bezeichnet, bei denen besonders mit Auseinandersetzungen zwischen den Fanlagern gerechnet wird. Im Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz ist seit 2014 festgehalten, dass die Stadt bei gewinnorientierten, erfahrungsgemäß gewaltgeneigten Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Personen Gebühren für polizeiliche Mehrkosten erheben kann.