Ein Mann aus Erfurt hatte Frauen mit K.o.-Tropfen betäubt, sie vergewaltigt und die Taten aufgenommen. Vor Gericht erhielt er eine hohe Strafe – doch rechtskräftig ist das Urteil nicht.
Gegen das Urteil im Prozess gegen einen Serienvergewaltiger aus Erfurt sind Rechtsmittel eingelegt worden. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung haben Revision beantragt, sagte die Sprecherin des Landesgerichts Erfurt.
Dort war der 34-jährige Erfurter kurz vor Weihnachten zu zwölf Jahren und sechs Monaten Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Bereits am ersten Verhandlungstag hatte der Mann über seinen Verteidiger den Großteil der Vorwürfe eingeräumt. Demnach hat er reihenweise Frauen mit K.o.-Tropfen betäubt, sich an ihnen vergangen und das Ganze auch aufgenommen. Sein Mandant habe unter dem Einfluss von Drogen und Alkohol gehandelt, so der Anwalt.
Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten sowie die Anordnung der Sicherungsverwahrung plädiert. Die Verteidigung stellte keinen eigenen Antrag – außer, dass auf die Sicherungsverwahrung verzichtet werden sollte.