Rheinland-Pfalz plant, sein Bestattungsgesetz umfassend zu modernisieren. Künftig sind für jedermann Tuchbestattungen oder Bestattungen in einigen Flüssen möglich. Und es gibt noch mehr Neuerungen.
In Rheinland-Pfalz sollen künftig Seebestattungen in einigen Flüssen sowie weitere Bestattungsarten erlaubt werden. Das sieht eine Novelle des seit 41 Jahren bestehenden Bestattungsgesetzes vor, die zunächst vom Kabinett in Mainz gebilligt wurde, wie das Gesundheitsministerium in Mainz mitteilte. Geplant ist jetzt noch ein Anhörungsverfahren mit Verbänden sowie Kommunen. In den Landtag kommen dürfte der Entwurf im Frühjahr 2025.
Die Bedeutung der Themen Tod und Bestattung habe sich in den vergangenen Jahrzehnten verändert und weiterentwickelt, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD). Der gesellschaftliche Wandel lasse den Bedarf nach alternativen Arten einer Bestattung steigen.
Bestattungstourismus soll vermieden werden
Unter anderem soll künftig die Sargpflicht auf Friedhöfen wegfallen und damit auch eine Bestattung in einem Tuch für jedermann möglich werden. Neu zugelassen werden soll im Land eine Bestattung in den vier größten Flüssen Rhein, Mosel, Lahn und Saar. Bislang ist lediglich eine Seebestattung auf hoher See in einem anderen Bundesland möglich. In den Niederlanden sind laut dem Ministerium Flussbestattungen bereits erlaubt, dorthin habe es einen gewissen Bestattungstourismus gegeben.
Ein solcher Tourismus solle in Zukunft auch dadurch vermieden werden, indem das Land das Verstreuen der Asche von Toten auch außerhalb von Friedhöfen genehmige. Auch sollen künftig Urnen an Privatpersonen ausgehändigt werden dürfen, ein Teil der Asche soll nicht mehr einer Bestattungspflicht unterliegen. Möglich sei dann auch etwa eine Diamantbestattung in der Schweiz, bei der aus einem Teil der Asche ein synthetischer Diamant gefertigt wird.
Novelle soll auch Änderungen bei der Leichenschau bringen
Neuerungen sollen auch bei der Bestattung von Sternenkindern kommen, also Kindern, die vor, während oder kurz nach der Geburt gestorben sind. Sie sollen in Zukunft auch gemeinsam mit einem zeitnah gestorbenen Elternteil bestattet werden können, gerade in Fällen von tödlichen Unfällen oder dem Tod der Mutter während der Geburt. Es gehe darum, nach einem derart großen Verlust einen Ort der Trauer zu garantieren.
Neu geregelt werden soll auch die Leichenschau. Das neue Gesetz solle eine Obduktionspflicht für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr bringen, wenn die Ursache des Todes nicht zweifelsfrei geklärt ist. Insgesamt überwiege das Interesse an der Aufklärung von Tötungsdelikten bei Säuglingen und Kleinkindern einen solchen Eingriff in das Totenfürsorgerecht der Eltern. Ein Tod infolge eines Schütteltraumas etwa könne nur mit einer Obduktion festgestellt werden.