Im „Faulen Pelz“ in Heidelberg stirbt im Februar ein Insasse nach Drogenkonsum. Laut Ermittlern war es wohl ein Unfall.

Rund zehn Monate nach dem Drogentod eines Insassen in der Entziehungsanstalt „Fauler Pelz“ in Heidelberg hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen eingestellt. „Es konnte auch nach umfangreichsten Ermittlungen kein Täter ermittelt werden, dem ein strafrechtlich relevanter Vorwurf gemacht werden konnte, der zum Versterben geführt hat“, sagte Staatsanwalt Tobias Schmidt. Zuerst hatte der „Mannheimer Morgen“ in der vergangenen Woche berichtet, aktuell die „Rhein-Neckar-Zeitung“. Der 27 Jahre alte Straftäter war am 14. Februar „infolge einer Intoxikation mit einem synthetischen Cannabinoid“ gestorben. 

Die Staatsanwaltschaft hatte nach eigenen Angaben untersucht, wie die Drogen in die Einrichtung kommen konnten. Synthetisches Cannabis wirkt Forschern der Universitätsklinik Ulm zufolge stärker und ist schädlicher als das natürliche.

Sozialminister wies Vorwürfe zurück

Ende Februar hatten Strafverteidiger ein Schreiben an mehrere Landtagsfraktionen verschickt. 21 Anwälte hatten den Brief über „unwürdige und skandalöse“ Zustände im „Faulen Pelz“ unterzeichnet. Sie kritisierten unter anderem einen erheblichen Mangel an Therapieangeboten und Pflegekräften sowie aggressive Sicherheitskräfte, die selbst Drogen anböten, sowie massive bauliche Mängel der Einrichtung. Sozialminister Manne Lucha (Grüne) hatte die Vorwürfe im Sozialausschuss des Landtages zurückgewiesen.

Das Sozialministerium hatte im März auf eine Anfrage der AfD hin mitgeteilt, dass seit Inbetriebnahme der Einrichtung im vergangenen Sommer dreimal Drogen gefunden worden seien – dabei habe es sich offenbar um Cannabinoide und Haschisch gehandelt. Zudem seien mehrfach Insassen positiv auf Drogen getestet worden, darunter auch Kokain und synthetische Cannabinoide.

Das ehemalige Gefängnis „Fauler Pelz“ wird seit August als Einrichtung für den Maßregelvollzug genutzt und verfügt über 80 Plätze. Die Nutzung des ehemaligen Gefängnisses für den Maßregelvollzug ist als Zwischenlösung bis zum Sommer 2025 geplant. Im Maßregelvollzug werden suchtkranke und psychisch kranke Straftäter untergebracht und therapiert.