Die Weihnachtsamnestie ist eine Chance für Verurteilte mit kleineren Haftstrafen, ein paar Wochen früher auf freien Fuß zu kommen. Sie sollen ihre Behördengänge noch vor dem Fest erledigen können.

Voraussichtlich 16 der knapp 1.000 Gefangenen in Mecklenburg-Vorpommern können sich dank der Weihnachtsamnestie auf eine vorzeitige Haftentlassung in den kommenden Wochen freuen. Einige Entscheidungen stehen auch noch aus, wie ein Sprecher von Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) erklärte. Im vorigen Jahr seien es letztlich 27 Begnadigungen anlässlich des Weihnachtsfestes gewesen, im Jahr davor 24.

Ministerin Bernhardt will die Begnadigungen nicht als Weihnachtsgeschenk verstanden wissen, sondern als Verantwortung. „Unter der Prämisse der Resozialisierung soll die Weihnachtsbegnadigung insbesondere dazu dienen, dass Menschen, die kurz vor der Entlassung stehen, vor den Feiertagen noch rechtzeitig Termine für notwendige Behördengänge organisieren können“, erklärte sie. 

„Kein Geschenk, sondern Verantwortung“

Verbunden sei die Amnestie auch mit der Hoffnung, dass die Gefangenen im Kreise der Familie einen neuen Lebensabschnitt ohne weitere Straftaten beginnen.

Die Anforderungen für eine Begnadigung zum Weihnachtsfest sind hoch. Infrage kommt nur, wer sich während der Haftzeit nichts zuschulden kommen ließ. Die Freiheits- oder Jugendstrafe, zu der die Betreffenden verurteilt wurden, muss unter zwei Jahren liegen. Überdies muss der reguläre Entlassungstermin spätestens der 3. Januar 2025 sein.