Der Mann hält die Justizbehörden seit Jahren auf Trab. Das Vorstrafenregister ist lang. Meist ging es um Betrug. Diesmal droht ihm eine mehrjährige Haftstrafe. Die Frage ist, wie lange sie dauert.

Im Berufungsverfahren wegen Betruges gegen einen als „Trauerschwindler“ bekanntgewordenen Ex-Bestatter wird vor dem Landgericht Rostock mit Spannung erwartet, ob der Angeklagte am Donnerstag (ab 9.30 Uhr) einem vom Richter vorgelegten Verständigungsvorschlag zustimmt.

Die Strafkammer stellte dem 50-Jährigen im Gegenzug für ein Geständnis eine Ober- und Untergrenze für eine mehrjährige Haftstrafe in Aussicht. Die Staatsanwaltschaft stimmte bereits zu. Der Angeklagte und seine Verteidigung erbaten sich mehr Zeit und wollen ihre Entscheidung am Donnerstag mitteilen.

Mit dem Vorschlag soll das Berufungsverfahren mit einem zweiten, noch ausstehenden Berufungsverfahren gegen den Mann verbunden werden. Die Anklage wirft dem 50-Jährigen im vorliegenden Fall im Zeitraum zwischen 2016 und 2018 gewerbsmäßigen Betrug zulasten dreier Frauen vor. Er soll sexuelle Beziehungen zu den Frauen unterhalten und in zwei Fällen deren emotionale Lage nach Trauerfällen ausgenutzt haben.