Mehr Wohnungen, mehr Klimaschutz, weniger Flächenversiegelung: So stellt sich Bauminister Reinhold Jost die Zukunft des Bauens im Saarland vor. Was sich hinter der neuen „LBO“ verbirgt.
Der saarländische Innen- und Bauminister Reinhold Jost (SPD) will neue Maßstäbe für ein klimaorientiertes und effizientes Bauen im Saarland setzen. Das Motto: einfacher, schneller und nachhaltiger. Vor Journalisten stellte er die neue Landesbauordnung (LBO) vor, die am Mittwoch kommender Woche Thema im Landtag ist und im ersten Quartal 2025 in Kraft treten soll. „Wir wollen Bürokratie abbauen, kürzere Genehmigungsverfahren, vor allen Dingen aber auch mehr Freiheit für die Planer und dabei die Nachhaltigkeit großschreiben“, sagte Jost.
Mit der Novelle schaffe man nicht nur dringend benötigte Erleichterungen für Bauherren, sondern leiste auch einen wichtigen Beitrag zu den Klimaschutzzielen des Landes. Geplant ist auch die Einführung einer Solarpflicht für gewerbliche Neubauten und größere Dachsanierungen: Bei Flächen mit mehr als 100 Quadratmetern müssen mindestens 60 Prozent mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Bei Neubauten und Sanierungen ab einer Fläche von 50 Quadratmetern müsse die Tragkonstruktion so bemessen werden, dass überall Photovoltaik-Anlagen errichtet werden können. Auch die öffentliche Hand, so unterstrich Jost, unterliege diesen Solarpflichten.
Keine Vorgabe mehr für Stellplätze
Um die Flächenversiegelung zu reduzieren und den Wohnungsbau zu fördern, gibt es auch neue Regelungen beim Stellplatzrecht: Kommunen können dann selbst entscheiden, ob beim Neubau von Wohnungen und Wohnheimen die Plätze Pflicht sind. Das Land macht dazu keine Vorgaben mehr.
Auch soll die LBO durch die Novellierung entbürokratisiert und anwendungsfreundlicher werden. So werde die Bearbeitungsfrist auf zehn Wochen verkürzt und durch die Einführung einer Typengenehmigung serielles Bauen erleichtert. Dadurch möchte der Minister auch den Holzbau im Land nach vorn bringen.
Vereinfachte Prüfungsabläufe soll es beim Brandschutz geben – den Angaben nach ohne Sicherheitsstandards zu gefährden. Dazu wird das bisherige Sechsaugen-Prinzip in ein Vieraugen-Prinzip geändert. „Wenn es einen vereidigten Gutachter gibt, der in Brandschutzfragen sachkundig ist und eine Genehmigung auch als möglich ansieht, dann ist dieses Gutachten bindend. Punkt“, sagte Jost. Eine weitere Infragestellung der Genehmigungsbehörde sei überflüssig.
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