Justiz-Triumph für Donald Trump drei Wochen nach seinem Wahlsieg: Die beiden Strafverfahren auf Bundesebene gegen den designierten US-Präsidenten wegen Wahlmanipulation und mutmaßlich illegaler Lagerung von Geheimdokumenten sind seit Montag eingestellt. Sonderermittler Jack Smith erklärte zur Begründung, dies entspreche der üblichen Praxis des Justizministeriums, amtierende Präsidenten nicht strafrechtlich zu verfolgen. Der Rechtspopulist Trump tritt am 20. Januar seine zweite Amtszeit als Präsident an.
Smith ersuchte zum einen in einer Eingabe an die zuständige Bundesrichterin um die Einstellung des Verfahrens wegen Wahlmanipulation, in dem der 78-jährige Trump unter anderem wegen Verschwörung zum Betrug an den Vereinigten Staaten angeklagt war. Bundesrichterin Tanya Chutkan gab dem Antrag statt und stellte das Verfahren ein, ohne sich in der Sache näher zu äußern.
Grundsätzlich besteht damit die Möglichkeit, nach dem Ende von Trumps zweiter Amtszeit 2029 den Fall wieder aufzugreifen. In dem Verfahren ging es um Trumps Versuche, durch unbelegte Betrugsvorwürfe seine Wahlniederlage 2020 gegen Joe Biden zu kippen, und um seine Rolle bei der Erstürmung des Kapitols durch seine radikalen Anhänger am 6. Januar 2021.
Die Regierung habe ihre Position hinsichtlich der Begründung für das Strafverfahren nicht geändert, fuhr der vom Justizministerium eingesetzte Sonderermittler in seiner Eingabe fort. „Aber die Umstände haben sich geändert“, schrieb Smith. „Daher muss diese Anklage noch vor der Amtseinführung des Angeklagten fallen gelassen werden.“
Ebenfalls mit Verweis auf die gängige Praxis des Justizministeriums erklärte Smith am Montag, seinen Berufungsantrag gegen die Einstellung des Verfahrens in der Dokumentenaffäre zurückzuziehen. Trump war in Florida wegen des Vorwurfs angeklagt worden, nach seiner ersten Amtszeit als geheim eingestufte Regierungsakten illegal in seinem Privatanwesen Mar-a-Lago gelagert zu haben.
Eine von ihm selbst nominierte Richterin hatte früher im Jahr die Einstellung dieses Verfahrens angeordnet, da sie die Einsetzung des Sonderermittlers durch die Regierung in diesem Fall für nicht rechtens hielt. Mit dem Rückzug des Berufungsantrags bleibt es nun bei der Einstellung des Verfahrens.
Mit seinem Comeback als US-Präsident wird Trump nun während seiner zweiten Amtszeit diesen beiden Verfahren auf Bundesebene sowie auch einem dritten Strafverfahren im Bundesstaat Georgia entgehen, in dem es ebenfalls um seine Versuche der Wahlmanipulation geht.
„Diese Verfahren, wie alle, die gegen mich angestrengt wurden, sind unbegründet und ungerecht und hätten niemals geführt werden dürfen“, erklärte Trump auf seiner Onlineplattform Truth Social.
Der Trump-Gegner und künftige US-Senator Adam Schiff übte scharfe Kritik am US-Justizwesen: Das Justizministerium habe es versäumt, die Ereignisse des 6. Januar unverzüglich zu untersuchen, „und die Gerichte haben den Fortgang des Falles vorsätzlich verzögert und Straffreiheit gewährt“. Die US-Öffentlichkeit habe „etwas Besseres verdient“, erklärte Schiff.
In einem vierten Verfahren gegen Trump, dem New Yorker Schweigegeldprozess, wurde die Verkündung des Strafmaßes am vergangenen Freitag auf unbestimmte Zeit verschoben. Trump war in jenem Prozess von einer Jury schuldig gesprochen worden, eine vor seinem Wahlsieg 2016 getätigte Schweigegeldzahlung an die frühere Pornodarstellerin Stormy Daniels in Höhe von 130.000 Dollar per Fälschung von Geschäftsdokumenten vertuscht zu haben.
Daniels war trotz des Schweigegelds später an die Öffentlichkeit gegangen und hatte über eine Sexaffäre mit dem verheirateten Trump berichtet, die dieser bestritt. Die Anklage geht davon aus, dass die Zahlung Trumps Chancen auf einen Wahlsieg verbessern sollte. Der 78-Jährige wurde mit dem Schuldspruch in New York zum ersten strafrechtlich verurteilten Ex-US-Präsidenten der Geschichte.
Seine Anwälte bemühten sich im gesamten Wahlkampf erfolgreich darum, die gegen Trump gerichteten Strafverfahren durch Eingaben zu verzögern und Prozesse zu verhindern. Auch erwirkten sie im Verfahren um das Schweigegeld mehrfach eine Verschiebung der Strafmaßverkündung. Es wird nicht damit gerechnet, dass dieses nun noch vor Trumps Amtsantritt oder während dessen zweiter Amtszeit verkündet wird.
Alle vier Strafverfahren bezogen sich auf Handlungen vor, während und direkt nach seiner ersten Amtszeit als US-Präsident (2017-2021). Der Rechtspopulist bestreitet die Vorwürfe grundsätzlich und hat immer wieder erklärt, seine politischen Gegner hätten die Justiz als Waffe gegen ihn missbraucht. Aus der Präsidentschaftswahl am 5. November ging der Republikaner als klarer Sieger gegen seine demokratische Rivalin Kamala Harris hervor.