Weihnachten soll das Fest des Friedens und der Freude sein. Deshalb gibt es auch auf sächsischen Weihnachtsmärkten ein Messerverbot. Die Polizei will ohne besonderen Anlass Kontrollen durchführen.

Die Polizei hat Kontrollen zum neuen Waffen- und Messerverbot auf den sächsischen Weihnachtsmärkten angekündigt. Demnach müssten Besucher damit rechnen, dass unter anderem Taschen und Rücksäcke überprüft würden und sie selbst ohne Anlass durchsucht werden könnten, teilte das Innenministerium mit. Verbotene Gegenstände würden eingezogen. Neben einem möglichen Strafverfahren seien Bußgelder bis zu 10.000 Euro möglich. Gekaufte Messer müssten in der Originalverpackung transportiert werden.

Das Verbot betrifft Messer jeder Art und damit grundsätzlich auch Taschenmesser. Ausnahmen gelten unter anderem für bestimmte Gewerbetreibende sowie Rettungs- und Einsatzkräfte. Wie jedes Jahr würden die Maßnahmen der Polizei im Wesentlichen auf einer Bewertung des Bundeskriminalamts (BKA) basieren, hieß es. „Demnach liegen aktuell keine Erkenntnisse hinsichtlich einer konkreten Gefährdung für Weihnachtsmärkte und Veranstaltungen mit Weihnachtsbezug vor, sodass diese wie geplant stattfinden können.“

Die Maßnahmen sind Teil des neuen Waffengesetzes zur Verbesserung der Inneren Sicherheit. Nachdem das Gesetz nach Beschlussfassung im Bundestag Ende Oktober in Kraft getreten war, wurde es nun durch das sächsische Kabinett in einer Verordnung umgesetzt. Polizisten sind befugt, stichprobenartig und anlasslos Kontrollen durchzuführen. Das gilt vor allem für öffentliche Veranstaltungen wie Märkte, Messen, Sportveranstaltungen oder Besuche in Kinos und Diskotheken.