Die Hamburgerinnen und Hamburger müssen Anfang kommenden Jahres wohl zwei Mal an die Urnen gehen, um Bundestag und Bürgerschaft neu zu bestimmen. SPD und Grüne halten an den bisherigen Plänen fest.
SPD und Grüne in der Hamburgischen Bürgerschaft wollen am Termin für die Bürgerschaftswahl am 2. März kommenden Jahres festhalten. Eine Zusammenlegung mit der eine Woche zuvor geplanten Bundestagswahl – wie von CDU, Linken und FDP gefordert – komme aufgrund rechtlicher Bedenken nicht infrage, teilten beide Fraktionen mit.
„Im Gegensatz zur CDU haben wir die verschiedenen Argumente, die gestern im Verfassungsausschuss vorgetragen wurden, sorgfältig abgewogen und diskutiert“, sagte SPD-Fraktionschef Dirk Kienscherf. Dabei sei deutlich geworden: „Wie wir es auch drehen und wenden, wir können nicht ausschließen, dass bei einer Vorverlegung die Rechtmäßigkeit der Hamburg-Wahl in Zweifel gezogen wird.“
Die Menschen vertrauten zu Recht darauf, „dass die Wahl rechtssicher und fair abläuft“, sagte Grünen-Fraktionschef Dominik Lorenzen. „Diesem Grundsatz sind wir verpflichtet – er darf niemals aus parteitaktischen Gründen geopfert werden.“
Eine Bürgerschaftsmehrheit für eine Zusammenlegung der Wahltermine wäre damit vom Tisch. Die Initiative für eine Verlegung der Bürgerschaftswahl müsste vom rot-grünen Senat ausgehen, der aber ebenfalls hinsichtlich der Rechtmäßigkeit bereits Bedenken geäußert hatte.