Immer mehr Deutsche zieht es in der Rente für längere Zeit nach Spanien. Rentner, die ihren Lebensmittelpunkt dauerhaft dorthin verlegen, sollten aber Steuern und Versicherungen bedenken.

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Sie sind gekommen, um länger zu bleiben: Jedes Jahr zieht es zahlreiche deutsche Rentner und Pensionäre nach Spanien, die planen, einen größeren Teil ihres Ruhestands dort zu verbringen. Die Gründe sind unterschiedlicher Natur: das angenehme Klima, günstigere Lebenshaltungskosten, die Liebe zum Land und zur Mentalität der Menschen. In etlichen Fällen wandert auch die Rente mit: „Derzeit überweist die Deutsche Rentenversicherung rund 200.000 Renten nach Spanien“, sagt Katja Braubach, Pressereferentin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Neben Altersrenten zählen dazu auch andere Renten wie Erwerbsminderungs- oder Witwen- und Witwerrenten. 

Wer damit liebäugelt, sich seine Rente künftig nach Spanien überweisen zu lassen, sollte die Rentenversicherung rechtzeitig informieren, damit es keine Unterbrechung gibt. „Ist ein dauerhafter Wohnsitzwechsel geplant, sollte der Rentenbezieher dies der zuständigen Rentenversicherung mindestens zwei Monate im Voraus mitteilen“, sagt Brauchbach.

Zwar ändert sich die Rentenhöhe in der Regel nicht, wenn sie ins EU-Ausland überwiesen wird. Allerdings gibt es einige Ausnahmen und Besonderheiten, die zu Kürzungen führen können. Das kann beispielswiese der Fall sein, wenn der Rentner eine Erwerbsminderungsrente bezieht, die nicht nur medizinische Gründe hat, oder wenn Zeiten im Ausland bei der deutschen Rentenversicherung berücksichtigt wurden.  

Lebensmittelpunkt entscheidend

Wichtig zu wissen: So lange sich ein Rentner weniger als 183 Tage im Jahr in Spanien aufhält, und den Wohnsitz weiter in Deutschland hat, ändert sich renten- und versicherungstechnisch nichts. Nach Ablauf dieser Frist ist er allerdings verpflichtet, sich bei der spanischen Ausländerbehörde zu melden und als sogenannter „Resident“ registrieren zu lassen. 

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Damit gilt er in Spanien als steuerlich ansässig. „Das sagt aber nichts darüber aus, wo der tatsächliche Lebensmittelpunkt ist“, sagt Rainer Fuchs, Rechtsanwalt und Autor des Ratgebers „Sorgenfrei leben unter Spaniens Sonne“. Doch allein der Lebensmittelpunkt entscheidet, welchem Landesrecht der jeweilige Rentner oder die jeweilige Renterin unterliegt und welche steuerlichen und versicherungstechnischen Konsequenzen damit einhergehen. „Zu beachten ist in jedem Fall auch, wie Rentenbezieher im Ausland kranken- und pflegeversichert sind“, sagt Rentenexpertin Braubach.

Medizinische Behandlungen können teuer werden

Sobald jemand im Ruhestand seinen Hauptwohnsitz nach Spanien verlegt, hat das Auswirkungen auf seine bisherige Gesundheitsversorgung: Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland bleibt auch bei einem Umzug nach Spanien erhalten, sofern hier eine Pflichtversicherung bestand und die Rente allein aus Deutschland bezogen wird. Sprich, der Rentner hat – genauso wie zuvor in Deutschland – auch im neuen Domizil das Recht auf eine volle und kostenlose Heilbehandlung durch den staatlichen Gesundheitsdienst. Allerdings richten sich die gewährten Leistungen nach dem gängigen Standard des neuen Wohnorts. Der kann geringer sein als im Heimatland. Zudem können die Rentnerinnen und Rentner auch keine Privatarztrechnungen mehr bei der deutschen Krankenkasse einreichen. 

Falls ein gesetzlich krankenversicherter Rentner nach Spanien umzieht und neben der Rente aus Deutschland auch eine spanische Rente erhält, endet die Pflichtversicherung in der deutschen Kranken- und Pflegeversicherung parallel zum erfolgten Umzug. Stattdessen erfolgt die Aufnahme in die spanische Seguridad Social.

Wer in Spanien eine private Krankenversicherung abschließen will oder muss, sollte zudem bedenken, dass diese oft zwar günstiger ist als in Deutschland. „Dafür bietet sie aber keinen vollen Versicherungsschutz, gilt meist nur räumlich beschränkt und schließt bestimmte teure Behandlungen aus“, weiß Fuchs. Vorsicht ist auch bei spanischen Privatkliniken geboten: Sie unterliegen keiner Gebührenordnung und dürfen für Behandlungen nehmen, was sie wollen. Bei einer Auswanderung komplett auf medizinischen Versicherungsschutz zu verzichten, ist insofern keine gute Idee. 

Finanzen für die Rente in Spanien vorausschauend planen

Auch bei der Steuer müssen Rentner, die ihren Hauptwohnsitz nach Spanien verlegen, mit Änderungen rechnen. Denn bei einem Komplettumzug müssen sie Betriebsrenten und andere Alterseinnahmen – außer der gesetzlichen Rente – nach spanischem Steuerrecht versteuern. Die in Deutschland gewährten Freibeträge gelten damit nicht mehr.

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Was Ruheständler im besten Alter mit Blick auf Auswanderungspläne ebenfalls beachten sollten: Auch wenn es zum Zeitpunkt des Auswanderns keine größeren privaten, gesundheitlichen oder finanziellen Schwierigkeiten gibt, kann sich das im Lauf der Zeit ändern. Themen wie Pflegebedürftigkeit, oder auch Tod eines Partners können präsent werden. Dadurch können höhere Kosten entstehen, die das finanzielle Kalkül womöglich in Schieflage bringen. 

Wichtig sind nicht zuletzt aber auch Sprachkenntnisse und gute soziale Kontakte vor Ort, um sich in der neuen Heimat wohlzufühlen. Ebenso sollten Mobilität und eine gute Anbindung und Versorgung gewährleistet ein, falls man selbst weniger mobil wird. „Alle diese Aspekte müssen bei Auswanderplänen mitbedacht werden“, sagt Fuchs. Er rät zudem dazu, das Rentnerleben in Spanien erstmal auszuprobieren, statt die Zelte in Deutschland direkt komplett abzubrechen. Eine Orientierungshilfe über die Vorteile und Nachteile eines Umzugs nach Spanien im Rentenalter können auch Auswanderer-Foren bieten, wo es hilfreiche Tipps und Einblicke in das Rentnerleben unter spanischer Sonne gibt.