Vor einer Woche äußerte Jérôme Boateng sich ausführlich und bestritt Gewaltvorwürfe seiner Ex-Partnerin. Jetzt hat das mutmaßliche Opfer vor Gericht das Wort bekommen.

Im Körperverletzungsprozess gegen Fußball-Weltmeister Jérôme Boateng hat seine Ex-Partnerin erneut schwere Vorwürfe gegen ihn erhoben. Er habe sie im gemeinsamen Karibik-Urlaub im Juli 2018 geschlagen, angespuckt, sie beleidigt und ihr in den Kopf gebissen, sagte die Frau am Freitag vor dem Landgericht München I. Außerdem habe er ein großes Windlicht und eine Kühltasche nach ihr geworfen. „Ich hab‘ geweint, richtig doll, ich hab‘ mich auch erschrocken“, sagte die Frau. „Er hat weiter geschrien, hat weiter gewütet.“

Sie habe sich an den Glasscherben des zerbrochenen Windlichts geschnitten, Hämatome und Schürfwunden erlitten. Er habe ihr gedroht, er werde dafür sorgen, dass die gemeinsamen Kinder in ein Heim kommen, wenn sie ihn wegen des Vorfalls anzeigen sollte. Als sie das sagte, brach die Frau im Gerichtssaal in Tränen aus, und die Sitzung wurde für ein paar Minuten unterbrochen. Noch aus dem Urlaub habe sie dann ihre Familienanwältin angerufen, eine Verletzung am Auge dokumentiert – und Boateng schließlich im Oktober angezeigt.

Boateng hatte die Vorwürfe, die die Mutter seiner Zwillingstöchter gegen ihn erhebt, am ersten Prozesstag vor einer Woche entschieden abgestritten. Er gab an, sich nur gegen einen Angriff seiner damaligen Partnerin gewehrt und sie weggeschubst zu haben. Sie habe ihn an der Lippe verletzt. Für dieses Schubsen entschuldigte er sich. In seiner ausführlichen Einlassung vor Gericht hatte er von einem „Alptraum“ gesprochen und Gewaltvorwürfe bestritten.

Es ist bereits das vierte Mal, dass sich ein Gericht mit dem Vorfall in einem Karibik-Urlaub im Jahr 2018 befasst. Das Verfahren gegen den langjährigen Verteidiger des FC Bayern München, der gerade vom italienischen Club US Salernitana zum Linzer ASK in Österreich wechselte, zieht sich also schon lange hin. 2019 wurde Anklage erhoben, 2021 verhängte das Amtsgericht München eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30.000 Euro, also insgesamt 1,8 Millionen Euro.

Das Landgericht München I verurteilte Boateng dann im Oktober 2022 in zweiter Instanz wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro – insgesamt 1,2 Millionen Euro. Doch das Bayerische Oberste Landesgericht kassierte das Urteil und der Prozess wurde ein weiteres Mal aufgerollt.