Was ist besser als ein Balkonkraftwerk? Mehrere Balkonkraftwerke. So oder so ähnlich würden viele Mieter argumentieren, die eigenen Strom ins Hausnetz einspeisen wollen. Aber ist es überhaupt erlaubt, mehrere Balkonkraftwerke gleichzeitig zu nutzen?

Deutschlands Balkone erhalten vielerorts ein Upgrade. Neben Blumenkästen, Topfpflanzen und Rattanmöbeln sind mittlerweile immer öfter Solarpanels an Balkonen zu erkennen. Laut Bundesnetzagentur wurden allein im Jahr 2023 mehr als 300.000 Balkonkraftwerke angemeldet. 2022 gab es nur etwa 100.000 Inbetriebnahmen der kleinen Balkon-Anlagen. Mehr und mehr Menschen speisen also eigenen Strom in die Netze ein. Die neuen steckerfertigen Solarkraftwerke für den Balkon machen das kinderleicht. Wer einmal auf den Geschmack gekommen ist, fragt sich wahrscheinlich, wie viele Balkonkraftwerke eigentlich gleichzeitig erlaubt sind? Gibt es Regeln gegen mehrere Balkonkraftwerke? Wir klären auf.

Mehrere Balkonkraftwerke: Das sind die Regeln

Die kurze Antwort: Ja, Mieter und Eigentümer dürfen mehrere Balkonkraftwerke gleichzeitig nutzen. Es gibt aber Regeln, die von der Bundesregierung im kürzlich verabschiedeten Solarpaket I festgehalten wurden – und hier kommt leider etwas Fachchinesisch ins Spiel. Folgendes gilt:

Es dürfen mehrere Balkonkraftwerke zusammengeschlossen werden.Die Solarpanels der PV-Anlagen dürfen maximal 2.000 Watt Leistung erbringen.Die Gesamtausgangsleistung der Wechselrichter von Balkonkraftwerken in einem Haushalt darf aber nur maximal 800 Watt betragen.Pro Stromkreis im Haushalt darf nur ein Wechselrichter angeschlossen werden.

An einem Beispiel lässt sich besser verstehen, was genau erlaubt ist. Ein Mieter betreibt bereits eine steckerfertige Balkonanlage mit 400 Watt Leistung von Kleines Kraftwerk. 

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Der Wechselrichter ist am Stromkreis des Wohnzimmers angeschlossen. Er installiert ein weiteres Balkonkraftwerk mit einem Solarmodul (400 Watt Leistung). Der Wechselrichter dieses zweiten Balkonkraftwerks ist mit dem Stromkreis des Schlafzimmers verbunden. Insgesamt werden also nicht mehr als 800 Watt in das Stromnetz eingespeist, es ist außerdem nicht mehr als ein Wechselrichter pro Stromkreis angeschlossen. 

Ausgabeleistung mehrerer Balkonkraftwerke ist zu hoch: Was tun?

Die festgesetzte Grenze von maximal 800 Watt Ausgabeleistung der Wechselrichter pro Haushalt darf nicht überschritten werden. Wer also mehrere leistungsstarke Balkonkraftwerke an verschiedenen Stromkreisen nutzt, sollte die Ausgabeleistung drosseln. 

Viele moderne Mikrowechselrichter lassen sich per App bedienen. Dort kann die Ausgabeleistung entsprechend einfach gedrosselt werden. Ein Balkonkraftwerk wie das von Solarway mit 1.600 Watt Leistung kann dann über den Wechselrichter auf 800 oder 600 Watt gedrosselt werden.

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Anmeldung mehrerer Balkonkraftwerke bei der Bundesnetzagentur

Egal, ob ein Balkonkraftwerk oder mehrere: Besitzer müssen die Stromerzeuger bei der Bundesnetzagentur anmelden. Mit dem Solarpaket I ist die Anmeldung der Balkonkraftwerke einfacher geworden. Inzwischen genügt die simple Meldung über das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur

Wer sich beispielsweise das NuaSol-Balkonkraftwerk mit 800 Watt Leistung angeschafft hat, gibt im Online-Register der Bundesnetzagentur einige Stammdaten an wie:

Datum der InbetriebnahmeAnmeldedatumArt des EnergieträgersBrutto- und Nettoleistung der EinheitPostleitzahl und Standort der Anlage 

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Wer mehrere Balkonkraftwerke betreibt, die nicht als Set gleichzeitig in Betrieb genommen wurden, meldet die Anlagen einfach im Register an. Aber aufgepasst: Der Betrieb mehrerer Balkonkraftwerke muss gesetzeskonform sein. Das heißt: nur ein Wechselrichter pro Stromkreis, Gesamtleistung aller Wechselrichter im Haushalt maximal 800 Watt und eine maximale Leistung von 2.000 Watt des Balkonkraftwerks.

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