Eine CDU-Politikerin wollte an der Uni Göttingen einen Vortrag über das neue Selbstbestimmungsgesetz halten. Doch dazu kommt es nicht.

An der Universität Göttingen haben nach Angaben der Polizei rund 260 Menschen einen Vortrag einer CDU-Politikerin verhindert. Demnach versammelten sich am Mittwochnachmittag mutmaßlich Studierende im und vor dem Hörsaal, pfiffen mit Trillerpfeifen, riefen laut, klopften an Fensterscheiben und trommelten auf Tische. Die Bundestagsabgeordnete Mareike Wulf, die über das Selbstbestimmungsgesetz der Bundesregierung sprechen wollte, begann wegen des Lärms nicht mit ihrem Vortrag. Sie verließ den Hörsaal in Begleitung von Polizisten. Über den Vorfall hatten zunächst mehrere Medien berichtet.

Polizei von Anfang an vor Ort

Der CDU-nahe Studentenverband RCDS hatte die Politikerin eingeladen und auch über die sozialen Medien für den öffentlichen Vortrag geworben, der in einem kleinen Hörsaal der Hochschule stattfinden sollte. Bereits im Vorfeld gab es Kritik an dem Auftritt. Nach Angaben der Polizei wurde in den sozialen Medien zu Protestaktionen aufgerufen. Daher waren Polizisten und Polizistinnen vor Ort.

Dem Polizeisprecher zufolge wurden keine Personen verletzt oder Einrichtungsgegenstände beschädigt. Die Polizei ermittelt, ob es zu versammlungsrechtlichen Verstößen kam.

Kritik an der Aktion

Zahlreiche CDU-Politiker, darunter Generalsekretär Carsten Linnemann, hatten die Störaktion am Donnerstag kritisiert. Der Vorsitzende der niedersächsischen Landtagsfraktion, Sebastian Lechner, nannte die Aktion „undemokratisch und intolerant“.

Die Universität Göttingen teilte mit, dass sie generell von allen Akteurinnen und Akteuren im Sinne der Meinungsfreiheit erwarte, auch abweichende und provokant vorgetragene Äußerungen zu tolerieren und auszuhalten. „Protest zu äußern, ist legitim, aber eine eingeladene Rednerin daran zu hindern, ihre Meinung überhaupt vorzutragen, entspricht nicht unserer Vorstellung von Diskussion“, hieß es in einer Mitteilung.

Über das Selbstbestimmungsgesetz

Das Selbstbestimmungsgesetz, dass Mitte Mai den Bundesrat passierte, sieht vor allem Erleichterungen für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen vor. Sie sollen künftig erheblich einfacher den Geschlechtseintrag und den Vornamen behördlich ändern lassen können. Statt einer Gerichtsentscheidung und Gutachten braucht es dann nur noch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt.

Mitteilung der Polizei