So bald wie möglich sollen Asylsuchende auch in Niedersachsen einen Teil ihrer Leistungen nur noch per Bezahlkarte bekommen. Noch ist aber eine Reihe von Fragen offen.

Vor der geplanten Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge sind in Niedersachsen noch einige zentrale Fragen offen. Insbesondere darüber, wie viel Bargeld die Empfänger mit der Karte abheben dürfen, gibt es Diskussionen. Innenministerin Daniela Behrens (SPD) sagte am Dienstag im Landtag in Hannover, es werde eine Beschränkung der Bargeldabhebung geben. Es werde derzeit aber noch mit weiteren Bundesländern abgestimmt, in welcher Höhe, um eine möglichst einheitliche Lösung zu erzielen.

Die oppositionelle CDU fordert eine Begrenzung des verfügbaren Bargelds auf maximal 50 Euro im Monat wie in Bayern. Außerdem sollten Auslandsüberweisungen unterbunden werden, sagte die CDU-Abgeordnete Birgit Butter. Sie kritisierte, die Landesregierung habe zu diesem Thema keine eigene Position.

Auch wann genau die Bezahlkarte eingeführt wird, ist noch unklar. Innenministerin Behrens sagte, der konkrete Zeitpunkt hänge vom Abschluss des länderübergreifenden Vergabeverfahrens ab. Dieses sei aktuell in den letzten Zügen und die Zuschlagserteilung im Laufe des Sommers geplant. 

„Wir streben die Einführung der Bezahlkarte schnellstmöglich an“, sagte Behrens. Die Kommunen wünschten sich dabei eine flächendeckende und landesweit einheitliche Umsetzung. Geplant ist, die Karten in den Landesaufnahmebehörden auszugeben, von wo aus sie die Asylsuchenden in die Kommunen mitnehmen könnten.

14 von 16 Bundesländern hatten sich Ende Januar auf ein gemeinsames Vergabeverfahren für die Bezahlkarte geeinigt. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gehen eigene Wege.