Darf der Garchinger Forschungsreaktor FRM II mit hochangereichertem Uran betrieben werden oder nicht? Darüber wird seit Jahren gestritten. Nun sollen Richter entscheiden.

Der Streit um den hochangereicherten Uran-Brennstoff für den Forschungsreaktor FRM II in Garching bei München beschäftigt nun den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH). Am Montagmorgen begann die Verhandlung über die Klage des Bundes Naturschutz (BN) in Bayern. Die Umweltschützer halten den Betrieb mit auf 93 Prozent angereichertem Uran seit 2011 für illegal und sprechen von waffenfähigem Material. Die Aufsichtsbehörde – das Umweltministerium – sei zum Einschreiten verpflichtet.

Der Freistaat und die Betreiber des FRM II argumentieren hingegen, eine Umrüstung sei objektiv unmöglich gewesen. Der FRM II erfülle weiter die atom- und umweltrechtlichen Sicherheitsanforderungen, betonte das Umweltministerium vor dem Prozess.

Der Wiener Physiker Wolfgang Liebert, der am Prozess als Sachbeistand der Umweltschützer teilnimmt, argumentierte hingegen am Rande des Verfahrens, eine Umstellung zumindest auf bis zu 50 Prozent angereichertes Uran sei längst – und auch schon 2010 – möglich gewesen. Auch andere Forschungsreaktoren seien umgerüstet worden. Das auf 93 Prozent angereicherte Uran sei „direkt waffenfähig“.

Der Anwalt des BN, Ulrich Wollenteit, ergänzte dazu, durch den Einsatz von Atomwaffen würde eine massive Umweltzerstörung stattfinden. Zudem sei der Reaktor ausgestattet mit einem Brennstoff, der aus Russland komme. Der Betrieb sei derzeit „genehmigungslos“.

Der Bund Naturschutz hatten die Klage im Mai 2020 eingereicht. Allerdings steht der Reaktor seitdem durchgehend still. Anlass für die Festsetzung des Verhandlungstermins war nun die Ankündigung der Betreiber des FRM II, den Reaktor nächstes Jahr wieder hochfahren zu wollen.

Offen ist, was geschieht, wenn das Gericht tatsächlich der Argumentation der Naturschützer folgt. Zwar ist ein neuer Brennstoff mit auf unter 20 Prozent angereichertem Uran in Arbeit – doch bis er eingesetzt werden kann, werden viele Jahre vergehen.

Bund Naturschutz zu Klage FRM II