Vor dem Oberlandgericht Jena sind vier junge Männer angeklagt, die in ihrer rechtsradikalen Kampfsportgruppe blutige Pläne geschmiedet haben sollen. Jetzt gab es ein erstes Plädoyer.

Körperverletzungen, unerlaubter Waffenbesitz, vor allem aber sollen sie als Mitglieder einer kriminellen und später auch terroristischen Vereinigung agiert haben: Die Vorwürfe gegen vier am Oberlandesgericht Jena angeklagte mutmaßliche Mitglieder der rechtsextremen Kampfsportgruppe „Knockout 51″ wiegen schwer. Entsprechend lange Haftstrafen forderte nun die Bundesanwaltschaft am Donnerstag.

Konkret forderte die Bundesanwaltschaft für den mutmaßlichen Rädelsführer der Gruppe eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren. Mit Blick auf zwei weitere Mitangeklagte plädierten sie auf Gesamtfreiheitsstrafen von fünfeinhalb Jahren sowie von vier Jahren und drei Monaten. Für den jüngsten Angeklagten wurde eine Jugendstrafe von viereinhalb Jahren verlangt.

Bundesanwaltschaft: Überzeugte Rechtsradikale

Die vier angeklagten Männer im Alter zwischen 21 und 26 Jahren seien überzeugte Anhänger nationalsozialistischer Ideologien, so die Darstellung der Bundesanwaltschaft im Schlussvortrag. Die Angeklagten hätten unter anderem geplant mit Äxten, Macheten und Messern politische Gegner zu töten. Des Weiteren hätten sie verschiedene Körperverletzungen und weitere Straftaten begangen.

Die Gruppierung sei ideologisch an die sich nun „Heimat“ nennende rechtsextreme Kleinstpartei NPD angebunden gewesen, hieß es weiter im Plädoyer der beiden Bundesanwälte. Mitglieder hätten in der Geschäftsstelle der Partei in Eisenach trainiert und seien als Objektschützer für den bekannten Szene-Treff eingesetzt worden. Die Angeklagten seien zu Kundgebungen gegen die Corona-Politik, Montagsspaziergänge und andere Demonstrationen gereist, um gezielt die gewalttätige Auseinandersetzung mit Vertretern der linken Szene und Polizisten zu suchen. Sie sollen sich Waffen besorgt und gebaut haben sowie an Schießübungen in Tschechien teilgenommen haben.

Entwicklung zu Terror-Gruppe

Der Generalbundesanwalt hatte die Gruppierung zunächst als terroristische Vereinigung eingestuft. Der zuständige Staatsschutzsenat des Gerichts aber hat die Anklage gegen die Männer nur mit der Maßgabe zugelassen, dass „Knockout 51“ zumindest zunächst als kriminelle Vereinigung eingestuft wird.

Im Plädoyer machte die Bundesanwaltschaft deutlich, dass sich die Gruppierung seit ihrer Gründung 2019 neu ausgerichtet und sich spätestens im Frühjahr 2021 zu einer terroristischen Gruppe gewandelt haben soll. Unter dem Deckmantel der Notwehr habe die Gruppe Angriffe aus der linken Szene provozieren wollen. Gegen Vertreter des gegnerischen Lagers sei spätestens dann auch der Einsatz tödlicher Gewalt gewollt gewesen.

Lange Verhandlungsdauer

Die Plädoyers der Verteidiger werden für die nächsten Verhandlungstage erwartet. Der Prozess vor dem Oberlandesgericht läuft seit August 2023. In der Beweisaufnahme wurden umfangreich Chatverläufe zwischen den Angeklagten verlesen, überwachte Gespräche wiedergegeben und viele Zeugen gehört.

Rechtsextreme Kampfsportgruppen seien eine häufig unterschätzte Gefahr für die freiheitliche, demokratische Ordnung in Deutschland, sagte einer der beiden Bundesanwälte im Schlussvortrag. Im Thüringer Verfassungsschutzbericht 2022 wird „Knockout 51“ als „gewaltbereite, neonazistische Vereinigungen mit demokratiefeindlichen Zielsetzungen“ beschrieben.