Bei der vergangenen Synode der Landeskirche Hannover stand unter anderem das Thema sexualisierte Gewalt im Mittelpunkt. Der Umgang damit soll sich ändern.

Für den Umgang mit sexualisierter Gewalt hat die evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers Änderungen beschlossen. Unter anderem soll die Fachstelle Sexualisierte Gewalt mit mehr Personal ausgestattet werden, teilte die Kirche am Mittwoch mit. Von Donnerstag bis Samstag tagte das Kirchenparlament in der Stiftskirche des Klosters Loccum westlich von Hannover.

Dort wurde den Angaben nach am Freitag beschlossen, dass die Fachstelle Sexualisierte Gewalt künftig unter anderem von einer 100-Prozent-Stelle geleitet werden und zusätzliche Stellen erhalten soll. Zudem soll sie unabhängiger werden, indem sie von der Rechtsabteilung des Landeskirchenamtes abgetrennt wird. Kirchenkreise sollen zusätzlich 500.000 Euro für die Förderung von Präventionsarbeit erhalten. Eine Arbeitsgruppe gegen sexualisierte Gewalt, die Maßnahmen koordinieren soll, sei bereits seit einigen Wochen im Einsatz.

Weitere Änderungen in der Kirchenarbeit etwa zur Mitarbeit von Betroffenen in Beratungsangeboten oder zur Aufnahme der Fachstelle in die Arbeit der Landessynode sowie Änderungen im Kirchengesetz sollen vorbereitet werden. Bei der nächsten Tagungen der Landessynode vom 26. bis 29. November 2024 und vom 14. bis 17. Mai 2025 sollen weitere Beschlüsse gefällt werden.

Einen Tag nach der Versammlung des Kirchenparlaments hatte Hannovers Landesbischof Ralf Meister einen Kulturwandel im Umgang mit sexualisierter Gewalt angekündigt. Es werde von ihm keine Predigt mehr geben, keine Fürbitte „ohne den Bezug auf Menschen, die in unserer Kirche sexuelle Gewalt erlitten haben“, sagte der 62 Jahre alte Theologe am Freitag in Loccum (Landkreis Nienburg) vor der Landessynode.

Kurz vor der Synode waren Rücktrittsforderungen an Meister von Betroffenen öffentlich geworden, weil er das Thema sexualisierte Gewalt nicht ernst nehme. Meister sagte später vor Journalisten, dass Veränderungen nicht möglich seien, wenn die Landeskirche aufgrund personellen Wechsels in eine „institutionelle Chaoslage“ gerate.