Versteckte Kosten, hohe Zinsen. Kredite können schnell zur Überschuldung führen – gerade in Zeiten steigender Preise. Hamburg fordert einen besseren Schutz der Verbraucher.

Hamburg macht sich bei der an diesem Mittwoch beginnenden Verbraucherschutzministerkonferenz für eine Stärkung der Schuldnerberatung und transparente Obergrenzen bei Darlehenszinsen stark. Dazu werde sie bei der Konferenz in Regensburg zwei Beschlussvorschläge vorlegen, sagte Justiz- und Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur. Damit soll die Bundesregierung aufgefordert werden, eine Strategie für eine angemessene, verlässliche und zukunftsfeste Aufstellung der derzeit bundesweit über 1400 Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen vorzulegen.

„Das Leben ist zuletzt spürbar teurer geworden, die Gefahr der Überschuldung gestiegen“, sagte Gallina. Die Schuldnerberatung sollte deshalb weiter ausgebaut und auch auf Verbraucherinnen und Verbraucher ausgeweitet werden, die noch keinen Anspruch auf eine kostenlose oder kostengünstige Beratung haben. „Außerdem benötigen die Schuldnerberatungen eine solide und zukunftsfeste Finanzierung. Die Finanz- und Inkassowirtschaft sollte an der Finanzierung beteiligt werden.“

Auch bei der Vergabe von Darlehen fordert Gallina zielgenaue Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher vor nachteiligen Verträgen und hohen Kreditkosten. „Die Neufassung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie war ein wichtiger Schritt, um die Selbstbestimmung der Verbraucher:innen zu stärken“, sagte sie. Bei der Umsetzung sollte die Bundesregierung die Maßnahmen so zielsicher wie möglich ausgestalten.

Transparente Obergrenzen für Darlehenszinsen sollten variabel und produktspezifisch festgesetzt werden. Dabei müsse sich die Marge der Bank an ihren tatsächlichen Kosten orientieren. Auch Zusatzkosten wie Versicherungs- und Vermittlungskosten sollten transparenter ausgewiesen werden.

Zum Schutz vor Altersdiskriminierung soll laut dem Hamburger Beschlussvorschlag zudem die Berücksichtigung des Alters als Indikator für fehlende Bonität untersagt werden. Vielmehr müsse es bei der Kreditwürdigkeitsprüfung stärker um die individuelle Einkommenssituation gehen.